Der gangbare Weg. Schon seit Langem gibt es die Sonderform der Behandlung gesetzlich Versicherter über die "Kostenerstattung". Wie in den jüngsten DFZ-Ausgaben bereits dargestellt, ist diese im Sozialgesetzbuch V verankert und beschrieben. Jetzt geht es um das Prozedere.

Nachdem der Patient über die "Kostenerstattung" aufgeklärt wurde und sie bei seiner Krankenkasse 14 Tage vor Quartalsbeginn für die zahnmedizinische Versorgung dieses beginnenden Quartals beantragt hat, wird ihm die Krankenkasse eine Bestätigung über die Gewährung der Kostenerstattung zusenden.

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Formale Vorgaben einhalten

Im Anschluss muss der Patient unten stehendes Musterformular zur "Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung" auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ausfüllen und unterschreiben. Damit sind die Vorgaben für die Anwendung der Kostenerstattung erfüllt, und in der Zahnarztpraxis kann der Patient wie ein Privatpatient behandelt werden (und sich natürlich auch so fühlen).

Wichtig ist in jedem Fall das Einhalten aller formalen Vorgaben, wie bereits beschrieben. Dann steht dem Kostenerstattungsmodell nichts im Wege, und ein Kassenpatient wird über die Kostenerstattung zum zufriedenen Privatpatienten.

In den nächsten Kolumnen zum "Gangbaren Weg" werden wir uns mit der Leistungserbringung und der Abrechnung beschäftigen.