Der gangbare Weg. Schon seit Langem gibt es die Sonderform der Behandlung von gesetzlich Versicherten in der "Kostenerstattung". Wie in den jüngsten DFZ-Ausgaben bereits dargestellt, sind diese im Sozialgesetzbuch V verankert. Jetzt geht es um das Procedere. Auf vielfachen Wunsch ist das Patienteninformationsblatt nicht nur im Praxishandbuch zu finden, sondern auch an dieser Stelle.

Damit sind wir schon am "Knackpunkt" der Kostenerstattung. Der Patient oder der Versicherte ist der Herr im System. Er muss überzeugt werden, dass das Prinzip Kostenerstattung gut für ihn und richtig ist. Nicht die Krankenkasse bestimmt über die genau beschriebenen Vertragsleistungen, die Behandlung und die Ausführung, sondern der Patient. Natürlich kann der behandelnde Zahnarzt wesentlich mehr Behandlungsalternativen anbieten, ohne auf die Beschränkungen Rücksicht nehmen zu müssen.

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Behandlungsplan mit konkreter Kostenaufstellung

Der Erstattungsanspruch des Patienten lässt sich vorab bei der Krankenkasse erfahren. Der von der Praxis aufgestellte Behandlungsplan mit Kostenaufstellung auf Basis von GOZ und BEB wird vom Patienten vor Behandlungsbeginn eingereicht, und er bekommt eine konkrete Höhe der Kostenübernahme genannt, nach Abzug der Verwaltungskosten der Krankenkasse, der nicht höher als fünf Prozent sein darf.

Eigentlich eine perfekte Ausgangsposition für den Patienten. Anders als bei der normalen Kassenbehandlung, bei der nicht klar ist, welche Kosten eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, erhält der Patient bei der Kostenerstattung stets einen Behandlungsplan mit Kostenaufstellung und kann auch genau sehen, wie viel (oder wie wenig) von seiner Krankenkasse dafür erstattet wird. Ausschlaggebend ist bei dieser Form der Abrechnung mit dem Patienten/Versicherten, dass er über alles aufgeklärt ist und die Formalia eingehalten sind. Dafür gibt es aber den Freien Verband Deutscher Zahnärzte.

Im Praxishandbuch, wie auch in der Abrechnungsserie "Der gangbare Weg" in dieser Zeitschrift, werden die Kostenerstattung erklärt und die notwendigen Formulare zugänglich gemacht.

Patienten können frei entscheiden

Ein großer Vorteil der Kostenerstattung ist die gnadenlose Ehrlichkeit, die dahintersteht. Die Praxis legt von vornherein transparent fest, welche Kosten auf den Patienten zukommen, und die Krankenkassen müssen genau offenlegen, wie viel sie genau erstatten. Insofern kann der Patient genau einschätzen, wie gut seine beziehungsweise die gesetzliche Krankenkasse allgemein ist. Für den Patienten liegen die Vorteile auf der Hand.

Transparenz über Kosten und Erstattung. Das Beste aber ist, dass sich der gesetzlich versicherte Patient frei (wie ein Privatpatient) für eine Therapieoption entscheiden kann. Wenn das kein Argument für die Kostenerstattung ist!