Der gangbare Weg. Ist im Zeitalter der Implantologie die Vestibulumplastik obsolet geworden? Die klassische prätotalprothetische Indikation liegt schließlich nur noch selten vor. Und dennoch: Nein, das ist sie mitnichten.

Im Gegenteil: Gerade in der Implantologie stellt die Vestibulumplastik eine wichtige Therapieoption dar. Sie dient hier der Verbreiterung der sogenannten "attached gingiva" beziehungsweise der fixierten Mukosa im Bereich des Implantats - und damit dem nachhaltigen Schutz vor einer Periimplantitis. Die bewegliche Schleimhaut gibt keine Bewegungen weiter an das (fixierte) das Implantat umgebende Weichgewebe. Ist keine oder nur wenig "attached mucosa" vorhanden, stellt das eine potenziell große Gefährdung für den Langzeiterfolg eines Implantates dar. Vestibulumplastiken zur Verbesserung des periimplantären Weichgewebes können vor, während oder nach der Implantation erfolgen, so etwa bei der Freilegung des Implantates, erfolgen.

Kronenverlängerung

Aber auch die Verbreiterung der "attached gingiva" an Zähnen bei chirurgischer Kronenverlängerung stellt eine wichtige Indikation dar. Die sogenannte klinische Kronenverlängerung (vgl. hierzu auch die GOZ-Nr. 4136) vor Überkronungen wird durchgeführt, damit ausreichend Retention für eine geplante zahntechnische Krone und/oder eine Wiederherstellung der biologischen Breite des Zahnfleisches gesichert wird. Die biologische Breite ist definiert als das Gebiet des Zahnhalteapparats zwischen Knochengrenze und Zahnfleischsaum (Sulkus). Die Nichteinhaltung der biologischen Breite bei der Präparation und anschließenden Überkronung kann zu Komplikationen und Entzündungen führen.

Maximaler Erhalt

Voraussetzung für das Gelingen der klinischen Kronenverlängerung beziehungsweise späteren Überkronung ist der maximale Erhalt der fixierten Gingiva. Es ist häufig nicht zweckmäßig, die bei der Kronenverlängerung nötige Apikalverlagerung der Gingiva durch eine einfache, unwiederbringliche Gewebsentfernung (Exzision, Gingivektomie) vorzunehmen. Dies würde zu einer fehlenden fixierten Gingiva an den zukünftigen Kronen führen.

Insofern bleibt dann nichts anderes übrig, als eine Apikalverlagerung des gesamten mukogingivalen Gewebes vorzunehmen (fixiertes Zahnfleisch und bewegliche Schleimhaut). Dies stellt dann eine Vestibulumplastik dar. Durch diese Vestibulumplastik mit zum Teil sekundärer Wundheilung verbreitert sich die Zone der fixierten Gingiva. Hierdurch entwickelt sich stabiles Weichgewebe im Bereich der zukünftig liegenden Kronenränder, welches als Grundlage einer dauerhaften parodontalen und prothetischen Restauration zu sehen ist.

Gingivaextensionsplastik

Daneben ist die Gingivaextensionsplastik, ebenfalls eine Vestibulumplastik, aus parodontalen Gründen indiziert. Die Zone der fixierten Gingiva sollte nicht schmaler als einen Millimeter werden. Ist diese Zone schmaler oder droht durch parodontale Abbauprozesse und parodontale Entzündung eine solche Verschmälerung, so stellt dies die hauptsächliche Indikation zur parodontalchirurgischen Verbreiterung der unverschiebbaren Gingiva dar (Gingivaextension). Besonders gefährdet sind die Unterkieferfrontzähne, da die knöcherne Bedeckung deren Wurzeln zum Mundvorhof hin gering ist und auf etwaige Okklusionstraumata besonders empfindlich mit Rückzug reagiert. Das knöcherne parodontale Fundament und die fixierte Gingiva sind aber funktionell eng miteinander verbunden. Knochenschwund bedeutet auch Schwund der fixierten Gingiva und umgekehrt.

GOZ-Nummer 3240 und 2675

Unabhängig von der Indikation ist je nach der Größe der Vestibulumplastik die GOZ-Nummer 3240 für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen beziehungsweise einem entsprechend großen zahnlosen Kieferabschnitt zu berechnen. Werden mehr als drei Zähne oder Implantate beziehungsweise ein entsprechender Kieferkammbeschnitt von der Plastik umfasst, so ist die GOÄ-Nummer 2675 anzusetzen.