Buchhaltungstipp. Das neue Jahr ist angebrochen, die Buchhaltung des alten Jahres ist abzuschließen und für die Erstellung der Steuererklärung dem Steuerbüro zur Verfügung zu stellen. Einige Selbstbucher übergeben bereits unterjährig (etwa quartalsweise) Daten ans Steuerbüro und müssen dabei jeweils die gleichen Vorgaben berücksichtigen wie bei der jährlichen Übergabe.

In den vergangenen Jahren stand das Thema Jahresabschlussbuchungen oder -kontrolle schon im Fokus. In diesem Jahr gibt es besonders gute Gründe, sich mit der Abstimmung der Finanzkonten auseinanderzusetzen. Warum ist die Abstimmung des Abschlusssaldos in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung so aussagekräftig? Im Gegensatz zur Buchhaltung für Bilanzierer, bei deren Erfassung schon die Erstellung der Ausgangsrechnung für Kunden (Patienten) oder der Eingang einer Lieferantenrechnung zu einem Buchungsfall führen, bucht der Einnahmen-Überschuss-Rechner nach Vorfällen auf den Finanzkonten. Also: Geldzu- oder -abfluss lösen eine Buchung aus. Für die korrekte Buchhaltung ist daher erforderlich, dass alle Umsätze auf den Finanzkonten erfasst und verbucht werden. Damit kann sich das Finanzamt vor allem deshalb zufriedengeben, weil der Saldo der Bankkonten aus den unveränderlichen Bankauszügen oder dem Onlinebanking und der Kassensaldo aus der Kassensoftware oder dem Kassenbuch als Kontrolle zur Verfügung stehen.

Folglich ist es unverzichtbar, die in der Buchhaltung errechneten Salden der Finanzkonten mit den ausgewiesenen Endbeständen laut Auszug oder Kassenbuch zu vergleichen. Kommt es hier zu einer Abweichung, ist eine Überprüfung der Buchhaltung notwendig, da diese einen (oder mehrere) Fehler enthalten muss.

Viele Schnittstellenprobleme im vergangenen Jahr

Im vergangenen Jahr haben sich die PSD2-Regelungen, die eigentlich spätestens zum Stichtag 14.09.2019 von den Finanzinstituten umzusetzen waren, in der täglichen Praxis erst so richtig bemerkbar gemacht. Die "Payment Service Directive 2"-Richtlinie sollte Banking bequemer, sicherer und billiger machen. Leider ist das bis heute noch nicht vollständig gelungen. Die Schnittstellen zwischen den Banken und den Finanzdienstleistern wurden und werden immer noch angepasst und überarbeitet.

Anpassungen wurden im gesamten Jahresverlauf durchgeführt, und es liegen Informationen über mehrere Bankinstitute vor, die in den nächsten Wochen noch einmal ein PSD2-Update starten wollen. Jede Veränderung in diesem sensiblen Bereich kann dazu führen, dass die Schnittstellen verbundener Finanzdienstleister betroffen sind und es hier bei der Übermittlung zu Problemen kommt.

Wer über Onlinebanking-Software oder Schnittstellen von Drittanbietern Bankdaten in die Buchhaltung importiert, sollte also abschließend immer kontrollieren, ob alle Umsätze, die auf dem Bankkonto stattgefunden haben, auch in der Buchhaltung abgebildet wurden - und genau das wird mit der unverzichtbaren abschließenden Saldenkontrolle erreicht.