Gut zehn Jahre lang hat die Novelle der Approbationsordnung für Zahnärzte geschmort. Immer wieder sollte sie kommen, dann wieder nicht — bis dann endlich als eine der letzten Taten des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe kurz vor der Bundestagswahl ein Entwurf auf dem Tisch lag. Dass dies nicht der erhoffte große Wurf war, war allen klar. Die Bundeszahnärztekammer forderte jedoch die schnelle Implementierung, frei nach dem Motto: „Besser diese als keine Novelle.“

Im Bundesrat allerdings, den der Verordnungsentwurf passieren muss, hatten einige Länder zum Teil erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben, vor allem, was die Finanzierung anging. Ende 2017 scheiterte die neue ApprOZ in der Länderkammer und lag fast ein Jahr lang auf Eis. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, forderte beim Deutschen Zahnärztetag vergangenen November den Bundesrat auf, der „verschleppten Novelle der Approbationsordnung nun endlich zuzustimmen.“ Bayern hatte sich einen Ruck gegeben und den ApprOZ-Entwurf erneut auf die Tagesordnung gesetzt — in der Überzeugung, dass sich die Mehrheiten in den Ländern geändert hätten. Hatten sie aber nicht — weshalb der Gesetzentwurf erneut im Bundesrat durchfiel. Offenbar konnten gerade was die Ausfinanzierung einer modernen AppOZ angeht, keine Lösungen gefunden werden, die eine Mehrheit der Länder mittragen wollten.

NEUE HÜRDE: MASTERPLAN

Doch nun tickt die Uhr. Die neue Hürde für die zahnärztliche Approbationsordnung lautet: Masterplan Medizinstudium 2020. Davor hatte die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bereits im Sommer 2018 gewarnt: Je näher das Datum der Novellierung des Medizinstudiums komme, desto unwahrscheinlicher werde eine separate Erneuerung der ApprOZ.

Zu genau dieser Auffassung ist jetzt die rheinlandpfälzische Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler auch gelangt. Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzung des bereits verabschiedeten Masterplans des Medizinstudiums 2020 halte sie die isolierte Novelle der ApprOZ nicht für zielführend, teilte sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU mit. Der Masterplan sehe eine enge Verzahnung der Human- und Zahnmedizin vor. Deshalb werde eine Synchronisation der beiden Approbationsordnungen für Human- und Zahnmedizin als sinnvoll erachtet. Dies entspreche auch der Bewertung der Expertenkommission zum Masterplan Medizinstudium 2020. Daneben gebe es noch weitere problematische Punkte in der Novelle der ApprOZ. Unabhängig davon sei der „inhaltliche Modernisierungsbedarf der ApprOZ allgemein anerkannt und wird sowohl auf der Gesundheits- wie auch auf der Wissenschaftsseite in den Landes- und Bundesgremien gesehen“, ließ die Ministerin wissen.

DEUTLICHE KRITIK DES FVDZ

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hatte im Vorfeld zu den Bundesratsentscheidungen jeweils deutlich auf Änderungen im Entwurf der neuen ApprOZ gedrungen. „Eine neue Approbationsordnung um jeden Preis wollen wir nicht“, hatte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader betont. Die Kritik des FVDZ bezog sich vor allem auf die Finanzierung, die geplante Betreuungsrelation und den faktischen Wegfall der zahntechnischen Ausbildung während des Studiums. „Da gibt es viel Nachbesserungsbedarf“, sagte der Bundesvorsitzende.

Fraglich ist nun, ob der Bundesrat den Entwurf der neuen ApprOZ überhaupt noch einmal anfasst oder die Ausbildung der Studierenden der Zahnmedizin erst einmal weiterhin auf der Grundlage der seit 1955 geltenden und weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte erfolgt. Ob die Kritikpunkte an der ApprOZ allerdings in den großen Rundumschlag des Masterplans Medizinstudium 2020 miteinfließen werden, ist ebenfalls zweifelhaft. Denn dann mischen noch mehr Köche im Brei.