Mit dem Votum der 157 Delegierten spricht die Zahnärzteschaft in Sachen PAR-Konzept mit einer Stimme. Die BZÄK-Bundesversammlung stimmte einhellig für einen Beschluss, in dem ein neues Behandlungskonzept für eine erfolgreiche Parodontitistherapie gefordert wird (siehe Seite 30). Somit fruchtete der Appell des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer, der in der Mainmetropole dazu aufrief: „Die Kostenträger werden gegen das Konzept stimmen, deshalb müssen wir im Gemeinsamen Bundesausschuss die Zustimmung der Unparteiischen gewinnen. Und dazu brauchen wir gleichlautende Beschlüsse der gesamten Zahnärzteschaft und der Wissenschaft.“

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Die BZÄK-Spitze: Dr. Peter Engel, Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Christoph Benz (v.re.)

© (2) BZÄK/axentis

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Folgen beim PAR-Konzept der KZBV: Die Delegierten der BZÄK-Bundesversammlung

© (2) BZÄK/axentis

Diesem Appell gingen durchaus viele Statements voraus, mit denen sich auch die Vertreter der Landeszahnärztekammern als wichtige Player fachlich zum Thema zu Wort meldeten. Und mit Blick auf Details einer PAR-Therapie und deren Finanzierung gibt es auch unterschiedliche Auffassungen. Aber in der Sache waren sich alle einig. In einem Mehrheitsbeschluss sieht auch die BZÄK „erheblichen Reformbedarf in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Leistungsbereich der Parodontitistherapie. Dies gilt sowohl unter fachlich-wissenschaftlichen als auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten“. Zur Problemlösung sei ein Therapiekonzept mit einer Anreizkomponente unter Berücksichtigung einer Bonusregelung ein sinnvoller Ansatz, heißt es in dem BZÄK-Beschluss. Das Gremium folgte der KZBV-Vertreterversammlung und begrüßte, dass das neue Versorgungskonzept der Zahnärzteschaft das „ärztliche Gespräch“ stärker in den Fokus stelle.

NACHWUCHS NICHT DIE ZUKUNFT VERSPERREN

Für großen Redebedarf sorgte erneut die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte, die nach 62 Jahren überfällig ist, vom Gesundheitsministerium befürwortet wird, aber den Bundesrat immer noch nicht passiert hat. „Auch nach der Wahl ist der Bundesrat nicht gewillt, den Hochschulen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen zu geben, um die Studierenden auf die neuen Herausforderungen vorbereiten zu können“, kritisierte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Die Novelle wandere erst einmal in die Schublade, und das sei aus Sicht der BZÄK ein Skandal. „Deshalb, weil die Länder kein Geld in die Hand nehmen wollen. Sie sperren sich gegen die Finanzierung der aus der Novelle abzuleitenden, überschaubaren Mehrkosten für Investitionen an den Universitätsstandorten“, sagte Engel und betonte, dass eine adäquate Finanzierung der zahnmedizinischen Ausbildung entscheidend sei. „Es darf keine neue Approbationsordnung zum Nulltarif geben“, forderte der BZÄK-Präsident. Andererseits dürfe das Thema auch nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden, darin war sich die Bundesversammlung einig. Die vorliegende Novelle sei nicht optimal, aber allemal besser als eine 62 Jahre alte Approbationsordnung.

Engel appellierte „eindringlich an die verantwortliche Politik, unserem Nachwuchs nicht die Zukunft zu versperren, sondern endlich und zügig die Weichen zu einer Verbesserung ihrer Ausbildungsqualität zu stellen“. Die BZÄK-Bundesversammlung fordert die neue Bundesregierung und die Landesregierungen der Länder auf, den Novellierungsprozess der Approbationsordnung auf der Grundlage des vorliegenden Kabinettsentwurfs umgehend zu verabschieden. Die finanziellen Mittel in den Landeshaushalten müssten zur Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.