Vom 1. Juli 2018 an soll eine neue Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in Kraft treten. Dies sind die wichtigsten Details:

Erhebung des Mundgesundheitsstatus

Bei der zahnärztlichen Erhebung des Mundgesundheitsstatus wird der Pflegezustand der Zähne, des Zahnfleischs, der Mundschleimhäute sowie des gegebenenfalls vorhandenen Zahnersatzes beurteilt. Die Statuserhebung bildet die Grundlage für einen individuellen Mundgesundheitsplan. Die Erhebung erfolgt einmal im Kalenderhalbjahr.

Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans

Der individuell zu erstellende Mundgesundheitsplan umfasst Maßnahmen, mit denen die Mundgesundheit gezielt gefördert werden soll. Insbesondere geht es um Empfehlungen zur Zahnhygiene, Fluoridanwendung, zahngesunden Ernährung sowie zur Verhinderung/Linderung von Mundtrockenheit.

Die Erstellung beziehungsweise Anpassung des Mundgesundheitsplans erfolgt einmal im Kalenderhalbjahr.

Aufklärung zur Mundgesundheit

Bei der Mundgesundheitsaufklärung werden den Versicherten und gegebenenfalls Helfenden die empfohlenen Maßnahmen erläutert und auch praktisch demonstriert. Die Mundgesundheitsaufklärung erfolgt — in engem zeitlichem Zusammenhang zur Erstellung des individuellen Mundgesundheitsplans — einmal im Kalenderhalbjahr.

Entfernung harter Zahnbeläge

Die Versicherten haben regelmäßig — einmal im Kalenderhalbjahr — Anspruch auf die Entfernung harter Zahnbeläge.