Medizinische Versorgungszentren-- Die deutsche Zahnärzteschaft sieht bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) weiter erheblichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Das geht aus einem gemeinsamen Brief der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hervor, der nach dem Deutschen Zahnärztetag an politische Entscheidungsträger geschickt wurde. Darin fordern die Institutionen im Namen des gesamten Berufsstandes, MVZ für den vertragszahnärztlichen Bereich künftig ausschließlich arztgruppenübergreifend auszugestalten. Andernfalls sei die Sicherstellung einer deutschlandweit gleichwertigen Versorgung in Gefahr.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Gründung arztgruppengleicher MVZ ermöglicht. Ziel: Die Versorgung in der Fläche zu sichern. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass in der vertragszahnärztlichen Versorgung das Gegenteil eingetreten ist: Nach aktuellen Zahlen befinden sich etwa 79 Prozent der rein zahnärztlichen MVZ in städtischen und etwa 21 Prozent in ländlichen Gebieten. Zahnarzt-MVZ leisten also keinen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Sie sind vielmehr stark regional konzentriert und siedeln sich vor allem in Großstädten, Ballungsräumen und einkommensstarken ländlichen Gebieten an. Die dynamische Entwicklung der MVZ lässt zudem eine Sogwirkung auf niederlassungs- und anstellungswillige junge Zahnärzte befürchten. Dies wirkt einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung entgegen, insbesondere in Flächenstaaten. Bleibt diese Dynamik bestehen, wird es — bedingt durch den demografischen Wandel innerhalb des Berufsstandes — künftig zu Engpässen und Unterversorgung im ländlichen Raum kommen.

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© links unten: Dirk Schnack, links oben: BZÄK/axentis.de und rechts oben: Claudia Paulussen - Fotolia