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Telematikinfrastruktur-- Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat den elektronischen Praxisausweis (Security Module Card Typ B, SMC-B) für Zahnärzte zugelassen. Damit wurde ein zentraler Punkt zur Anbindung der Praxen an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) gemacht. Dies teilten KZBV und Bundesdruckerei als Anbieter des Praxisausweises mit. Der Ausweis wird zur Authentifizierung der Zahnarztpraxis benötigt. So kann der Konnektor eine gesicherte Verbindung zur TI aufbauen. Die Karte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, und die Teilnahme an der TI ist für alle Zahnärzte obligatorisch.