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Neue G-BA-Richtlinie-- Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben wegen ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen für diesen Personenkreis zu senken. Der G-BA hat die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden. Mit der neuen Richtlinie hat der G-BA nun klar geregelt, auf welche konkreten zahnärztlichen Leistungen regelmäßig ein Anspruch besteht. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans, Aufklärung zur Mundgesundheit und die Entfernung harter Zahnbelege. Das Bundesgesundheitsministerium muss der Richtlinie noch zustimmen. Sie tritt dann am 1. Juli 2018 in Kraft.

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