Elektronische Patientenakte-- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant in der kommenden Legislaturperiode einen zweiten Teil des E-Health-Gesetzes. Diese Ankündigung machte Stefan Bales, Ministerialrat im BMG, bei einer Fachtagung in Nordrhein-Westfalen. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes wird beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) sein. In der Gesetzesnovelle soll auch erwähnt werden, dass Ärzten und Apothekern die angefallenen Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) beglichen werden. Konkrete Zahlen nannte Bales jedoch nicht. Daneben sollen mit dem E-Health-Gesetz Teil II auch der Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement starten.

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