Kleine Anfrage zu zahnärztlichen MVZ-- In einer Kleinen Anfrage hat die Bundestagsfraktion Die Linke sich bei der Bundesregierung über die Erfahrungen mit zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erkundigt. Die Antwort der Bundesregierung auf die 15 Fragen war umfangreich. Nach Einschätzung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist sie jedoch nicht zufriedenstellend. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 ist es möglich, rein zahnärztliche MVZ zu gründen. Die Bundesregierung legte zu den Fragen Zahlen und Grafiken der KZBV vor, die bestätigen, dass rund Dreiviertel der mehr als 300 zahnärztlichen MVZ in städtischen Gebieten gegründet wurden. „Valide Daten“ über Effekte auf das Versorgungsgeschehen lägen noch nicht vor. Aus Sicht des FVDZ sind die Antworten der Bundesregierung unzureichend. Gerade bei den kritischen Fragen zu unterschiedlichen Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten in MVZ und in herkömmlichen Praxisformen sieht der Freie Verband erheblichen Nachholbedarf. „Die Bundesregierung sollte klarstellen, warum in verschiedenen Niederlassungsformen unterschiedliche Wettbewerbsparameter gelten, hat aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, bemängelte Schrader.

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