Insgesamt 500 Praxen, davon 125 Zahnarztpraxen, und sechs Krankenhäuser erproben seit Mitte November letzten Jahres in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, inwieweit der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten über die Telematikinfrastruktur (TI) unter realen Bedingungen und mit Echtdaten praxistauglich ist. Bis Ende April 2017 wurden in der Testregion Nordwest bereits 500.000 Onlineprüfungen durchgeführt und somit das quantitative Erprobungsziel erreicht. Basierend darauf haben die Gematik-Gesellschafter Anfang Juni 2017 die Freigabe für den Online-Produktivbetrieb erteilt.

Die Anbindung an das digitale Netz des deutschen Gesundheitswesens erfordert ein neues Bauteil, den Konnektor. Er verbindet in einem virtuellen privaten Netzwerk die Praxis- bzw. Krankenhaus-IT-Systeme mit der TI und macht die TI-Anwendungen nutzbar. Über diese werden Daten laut einer Pressesprecherin der Gematik ausschließlich transportiert, nicht gespeichert. Außerdem steuert der Konnektor den Zugriff auf die im Netzwerk der Praxis angeschlossenen Kartenterminals und die darin gesteckten Chip-Karten.

Als erste Anwendung ist die Online-Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte am Konnektor verfügbar. Bei dieser Anwendung werden die Adressdaten und der Versicherungsstatus mit der Krankenkasse abgeglichen. Dabei werden weder Gesundheitsdaten übertragen, noch kann die Krankenkasse ermitteln, bei welchem (Zahn-)Arzt der Versicherte seine Karte gesteckt hat. Daneben wird der Konnektor noch andere Aufgaben erfüllen, beispielsweise das Verschlüsseln und Signieren von medizinischen Dokumenten. Laut Presseabteilung der Gematik besitzt der Konnektor „ein sehr hohes Sicherheitsniveau“: Die Konnektoren werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert, bevor sie die Zulassung der gematik erhalten.

Ein Konnektor kann nur dann eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufbauen, wenn sich die jeweilige (Zahn-)Arztpraxis, Psychotherapeutenpraxis, das jeweilige MVZ, das Krankenhaus oder die Apotheke ausweisen. Dazu dient eine Praxis- beziehungsweise Institutionskarte, im IT-Deutsch „SMC-B“ genannt. Am ehesten vergleichbar ist sie mit den SIM-Karten von Mobiltelefonen. Die SMC-B steckt in einem Kartenterminal und wird in der Regel morgens durch PIN-Eingabe vom Praxispersonal aktiviert. Die SMC-B-Karte bestätigt dem zentralen Netzwerk, dass der Zugriff über die Praxis X, das MVZ Y oder das Krankenhaus Z erfolgt. Neben ihrer Funktion als „Praxisausweis“ hat sie auch wesentliche Sicherheitsfunktionen. Sie kann zum Beispiel zum Austausch von verschlüsselten elektronischen Nachrichten verwendet werden.