Nach dem Interview mit der KZBV sind neue Informationen bekannt geworden, welche Kosten auf Zahnärzte bei der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) eventuell zukommen können. Eine Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband sieht vor, dass es bei der Finanzierung des Erstausstattungspaketes für die Telematikinfrastruktur eine Staffelungsregelung gibt. Danach bekommt der Zahnarzt für einen Konnektor, der im dritten Quartal 2017 zugelassen wird, den kompletten Startpreis von 2.620 Euro erstattet. In den Folgequartalen bis zum 3. Quartal 2018 wird ausgehend von dem Startpreis ein um jeweils zehn Prozent reduzierter Konnektorpreis bei der Berechnung der Pauschalen berücksichtigt. Für einen Konnektor, der ab dem 3. Quartal 2018 zugelassen ist, erhält der Zahnarzt dann nur noch 720 Euro. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Preise der Konnektoren sinken werden.

Wenn die Preise nicht fallen, wird nachverhandelt

Ist diese Staffelung tatsächlich kostendeckend für die Praxis, oder hat sie ökonomische Konsequenzen? Wenn die Preise der Konnektoren nicht, wie in der Staffelungsregelung erwartet, sinken, wer bezahlt dann die Differenz? Die DFZ-Redaktion hat beim stellvertretenden KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Karl-Georg Pochhammer erneut nachgefragt und folgende Antwort bekommen: „In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband ist festgelegt, dass die Höhe der Pauschalen die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig decken soll. Die Staffelungsregelung geht dabei auf die Erwartung des GKV-Spitzenverbandes zurück, dass die Preise des Konnektors nach und nach fallen werden. Sollte das nicht der Fall sein, wird die KZBV mit dem GKV-Spitzenverband nachverhandeln. Wie dies dann ausgeht, können wir nicht prognostizieren. Es ist folglich also auch nicht absolut auszuschließen, dass Zahnärzte in einem solchen Fall Eigenanteile tragen müssten. Kommt es hart auf hart, würde ein nachteiliger Verhandlungsverlauf auch in das Schiedsamt führen.

Der GKV-Spitzenverband hat mir gegenüber jedoch bereits zugesagt, dass er, wenn die Pauschale nicht mehr die Kosten deckt, zügig Nachverhandlungen führen wird, damit die Praxen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Es ist möglich, dass diese Situation in absehbarer Zeit eintreten könnte.

Wesentlich beeinflusst wurde die Pauschalen-Vereinbarung durch den Schiedsspruch zur Finanzierung der Einführung der Telematikinfrastruktur für den Wirkbetrieb des Online-Rollouts Stufe 1 für die Vertragsärzteschaft, der während der Verhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband erfolgte. Dieser sah bereits die Staffelung der Pauschalbeträge für den Konnektor vor. Der GKV-Spitzenverband war vor diesem Hintergrund nicht bereit, im vertragszahnärztlichen Bereich eine andere Regelung zu treffen.“