Kaum ein Thema wird so heiß diskutiert wie das E-Health-Gesetz. Schon lange, bevor das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ am 1. Januar 2016 in Kraft trat, erregte die Telematik die Gemüter. Heute ist das nicht anders. Und das liegt neben den Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auch daran, dass der vorgegebene Zeitplan für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) ordentlich ins Wanken geraten ist.
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Fügner, M. Ein holpriger Zeitplan. DFZ 61, 18–19 (2017). https://doi.org/10.1007/s12614-017-6941-y
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