In einem Video, das sich an Zahnmedizinische Fachangestellte richtet, klärt die Bundeszahnärztekammer auf, dass viele Sorgen vor einer Infektion mit HIV oder Hepatitis B oder C bei der Berücksichtigung der geltenden Hygienestandards im Behandlungsalltag unbegründet sind.

Es sei normal, wenn man bei der ersten Behandlung eines infizierten Patienten am Anfang etwas unsicher ist, heißt es in dem Video. „Grundsätzlich gilt: Die einzige Flüssigkeit, die HIV übertragen könnte, ist Blut“, erklärt das Video, und auch dafür sei eine ausreichende Menge Viren, die über Blut-zu-Blut-Kontakt in den Körper gelangen, nötig. Heutzutage würden Medikamente die Virenanzahl aber so weit senken, dass es nicht mehr zum Ausbruch von Aids kommen könne. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung sei daher sehr gering. Gegen Hepatitis B schütze eine Impfung.

Gegen Hepatitis C gebe es keine Impfung, eine Übertragung sei wie bei HIV möglich, aber unwahrscheinlich. Sollte es doch zu einer Kontamination kommen, beispielsweise bei Nadelstichverletzung durch kontaminierte Kanülen, empfiehlt das Erklärvideo, den Blutfluss zu fördern, die Wunde zu desinfizieren und den Betriebsarzt zu kontaktieren.

Das Resümee: „Unter Beachtung der Standardhygienemaßnahmen wie dem Tragen von Arbeitskleidung, Schutzbrille, Mund- und Nasenschutz und Handschuhen und der üblichen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfizierung nach der Behandlung besteht im Praxisalltag keine Ansteckungsgefahr.“

Allerdings seien Diskretion und Datenschutz in solchen Fällen besonders wichtig für das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Video unter www.bzaek.de/fuer-medien/video-audio.html

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© Harvinder Singh / Science Photo