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Nur allzu häufig werden Ärzte und Zahnärzte von der Politik über einen Kamm geschoren. Praxis ist Praxis — alles gleich, so das Credo. Dass es genau so eben nicht ist, und die Zahnärzte eher immer „großzügig“ — allerdings nicht immer von Vorteil — in der Gesundheitspolitik mitreguliert werden, ist seit Langem die Einschätzung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ).

Das jüngste Beispiel dafür, dass sich niedergelassene Zahnärzte von ihren niedergelassenen ärztlichen Kollegen deutlich unterscheiden, stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis), das sich eingehend mit der Kosten- und Einnahmestruktur von Arzt- und Zahnarztpraxen beschäftigt hat. Vor allem bei den Einnahmen aus der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zeigten sich erhebliche Unterschiede: Niedergelassene Ärzte erzielen laut der Statistik (Bezugsjahr 2015) 70,4 Prozent ihrer Einnahmen aus der Kassenabrechnung und nur etwas mehr als ein Viertel aus Privatabrechnungen. Bei den Zahnarztpraxen sieht dies ganz anders aus: 48,7 Prozent der Einnahmen werden aus der Kassenabrechnung generiert und gut die Hälfte aus Privatabrechnungen.

Nicht nur hinsichtlich der Einnahmen unterscheiden sich die beiden Berufsgruppen, sondern auch in der Kostenstruktur der Praxis: 507.000 Euro nimmt eine Arztpraxis laut Destatis durchschnittlich jährlich ein, bei einer Zahnarztpraxis sind dies 594.000 Euro. Doch während die Durchschnittsarztpraxis „nur“ rund 52 Prozent Kosten hat, liegen diese in der Zahnarztpraxis bei 64 Prozent. Der Reinertrag einer Zahnarztpraxis fällt also trotz höherer Einnahmen deutlich geringer aus als bei einer Arztpraxis. Nun erscheinen diese Zahlen so oder so abenteuerlich hoch, doch die Statistiker haben alle Praxen aller Fachrichtungen einbezogen und dann in Tabellen weiter aufgeschlüsselt.

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© Jürgen Tomicek, Werl