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Dr. Ulrike Stern

Im gestreckten Galopp durch alle Instanzen, mit kurzen Beratungen zwischen TOP Cannabis und Kuttenverbot, eine knapp bemessene Anhörung im Gesundheitsausschuss und voilà: Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist beschlossen. Die Schöpfung eines smarten Titels aus dem politisch kreativen Portfolio und der Überzug dieses destruktiven Gesetzeswerkes mit dem wohlklingenden Namen sollen über den tatsächlichen Inhalt – in Wahrheit einem Staatsverwaltungsermächtigungsgesetz – hinwegtäuschen. Es ist ein Gesetz, das unsere berufsständische Selbstverwaltung in ihren Grundstrukturen zutiefst erschüttern und irreversibel schädigen wird.

Änderungen hin oder her, das Gesetz ist und bleibt völlig überflüssig. Wer neben vielen anderen unglaublichen Passagen in diesem „Werk“ namentliche Abstimmungen zur Pflicht erhebt und mit dem positiven Schlagwort Transparenz die Etablierung verschärfter, völlig überzogener staatlicher Kontrollmechanismen verschleiert, drückt einzig und alleine größtmögliche Missachtung gegenüber demokratisch gewählten Vertretern einer Selbstverwaltung aus. Unser Berufsstand, bereits im Antikorruptionsgesetz unter Generalverdacht gestellt, erfährt statt Wertschätzung und Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit und der geschulterten Verantwortung im GKV-Selbstverwaltungs“stärkungs“gesetz den nächsten Schlag ins Gesicht: die Generalverhaftung als Kollateralschaden einer Einzelverfehlung in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Welche Auswirkungen dies auf kommende Zusammensetzungen unserer Vertreterversammlungen haben wird, lässt sich nur erahnen.

Wir Zahnärzte sollten insbesondere in Verantwortung gegenüber unseren jungen Kolleginnen und Kollegen mögliche Strukturänderungen unserer zahnärztlichen Selbstverwaltung einer ernsthaften Prüfung unterziehen, um diese zukünftig auf ein stabiles, unabhängiges Fundament stellen zu können.

Mit vereinten Kräften ist dies eine „Mission: Possible“!

„Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen“ ( Friedrich II)