Dentalamalgam wird nicht komplett aus den Zahnarztpraxen verbannt. Als Kompromiss wurde für die sogenannte Quecksilberverordnung der Europäischen Union (EU) eine Formel gefunden, wie Amalgam weiterhin als Füllmaterial bei der Zahnbehandlung verwendet werden darf — zumindest bis zum Jahr 2030. Nach dem Kompromiss wird es das vom Europäischen Parlament fraktionsübergreifende geforderte Verbot von Amalgam in der EU nicht geben. Ein endgültiges EU-weites Amalgamverbot, wie es jahrelang diskutiert wurde, ist damit zunächst einmal vom Tisch. Zukünftig darf Dentalamalgam allerdings nur noch in verkapselter und vordosierter Form verwendet werden, und zahnmedizinische Einrichtungen müssen europaweit zwingend mit Amalgamabscheidern zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln ausgestattet werden, um zu verhindern, dass Quecksilber in die Umwelt gelangt. Für die fachgerechte Entsorgung trägt der Zahnarzt die Verantwortung.

Die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der Forderung durchgesetzt, Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial beizubehalten. Die Europäische Kommission wird jedoch gleichzeitig beauftragt, bis Mitte 2020 eine Machbarkeitsstudie zum langfristigen stufenweisen Rückzug (Phase-out) vorzulegen, der möglichst bis 2030 abgeschlossen sein soll. Dabei soll die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung der Gesundheitssysteme beachtet werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun gefordert: Sie sollen bis 2019 nationale Strategien zu einem „Phase-out“ erarbeiten. Für sensible Patientengruppen, zu denen beispielsweise Kinder bis 15 Jahre und Schwangere zählen, soll bereits ab Mitte 2018 die Verwendung von Dentalamalgam untersagt werden.

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