Fast sah es aus, als hätte die politische Choreografie genau dieses Szenario vorgesehen: Es gibt einen Gesetzentwurf, der auf geschlossene Ablehnung stößt, das Ministerium hat ein Einsehen und verändert den Entwurf, das Kabinett beschließt diesen und die Staatssekretärin darf die Nachricht überbringen, dass alles gut wird. Ganz so gestaltete sich die KZBV-Vertreterversammlung in Berlin jedoch nicht. Denn trotz zahlreicher Veränderungen zum Referentenentwurf, stößt das neue SVSG nicht auf Gegenliebe in der zahnärztlichen Selbstverwaltung.

„Selbstverwaltung bleibt prägendes Prinzip“

„Der neue Entwurf wird Sie milder stimmen“, sagte Widmann-Mauz vor der Vertreterversammlung. Dann lobte sie zunächst die Zahnärzteschaft und hob die Errungenschaften wie Prävention und Pflegekonzepte hervor, bevor sie auf das SVSG zu sprechen kam. Die Befürchtungen, dass sich die Aufsichtspflichten des Ministeriums von einer Rechts- zur Fachaufsicht wandeln könnten, die der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer gegenüber dem Ministerium deutlich ausgesprochen hatte, versuchte Widmann-Mauz zu zerstreuen. „Die Selbstverwaltung ist ein prägendes Prinzip des deutschen Gesundheitswesens“, betonte die Staatssekretärin. Gestaltungsspielräume sollten mit dem neuen Gesetz keineswegs beschnitten werden. Das Gesetz sei ein Stärkungsgesetz der Selbstverwaltung, weil es die Kontrollrechte nach innen sowie von außen stärke und zu mehr Transparenz führe. „Es bleibt bei der Rechtsaufsicht“, sagte Widmann-Mauz. „Eine Abkehr zur Fachaufsicht wird es nicht geben.“

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Einstimmig gegen das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: KZBV-Delegierte verabschieden Resolution.

© KZBV/Darchinger

Weichenstellung zur Staatsmedizin?

KZBV-Chef Eßer räumte in seiner Replik einige Veränderungen im Kabinettsentwurf im Sinne der Selbstverwaltung ein, allerdings sei dieser Gesetzentwurf geprägt von tiefem Misstrauen gegenüber den Selbstverwaltungsorganen. Zwar sei ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden, aber: „Wir sind im Mark getroffen“, betonte Eßer gegenüber der Vertreterin des BMG. „Es geht hier um eine Weichenstellung zu einem Systemwechsel — von einer Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zur Staatsmedizin.“ Zwar spiegelt der Kabinettsentwurf einige Forderungen der Selbstverwaltung wider. Doch Eßer machte deutlich: „Aus einem schlechten Referentenentwurf ist kein guter Kabinettsentwurf geworden.“ Kosmetische Änderungen reichten nicht aus. Problematisch bleiben für die Selbstverwaltungsgremien unter anderem die Eingriffsmöglichkeiten in das Haushaltsrecht sowie die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung. „Wir werden dem Kabinettsentwurf nicht die Hand reichen“, sagte Eßer vor den Delegierten. Der KZBV-Chef forderte das BMG auf, zu einer maß- und verantwortungsvollen Politik im Umgang mit der Selbstverwaltung zurückzukehren. In einer Resolution appellierten die Delegierten an die Bundesregierung, das geplante Gesetz in der derzeit vorgesehenen Form nicht umzusetzen.

Anstellungsgrenzen auch im Zahnarzt-MVZ

In die Zukunft reichende Entscheidungen traf die KZBV-Vertreterversammlung auch zum Thema Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die Delegierten forderten den Gesetzgeber einhellig auf, schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Anstellungsgrenzen sowie Anleitungs- und Beaufsichtigungspflichten für angestellte Zahnärzte in reinen Zahnarzt-MVZ künftig im gleichen Umfang gelten sollen wie für Einzel- und Mehrbehandlerpraxen. Eine konsequente Beaufsichtigung oder Anleitung von angestellten Zahnärzten durch Vertragszahnärzte sei auch in MVZ erforderlich.

Weitere Beschlüsse der KZBV-VV unter www.kzbv.de