Die Zahnarztpraxis als Kooperationspartner in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) hat beim zehnten Praktikerkongress des Bundesverbandes MVZ Eingang in den Vortragsreigen gefunden. Dabei ging es Ernährungsmediziner und Diabetesspezialist Dr. Matthias Riedl, der in Hamburg ein fachübergreifendes MVZ betreibt, darum, die Vorzüge von Kooperationen darzustellen. „Am Beispiel der Diabetesbehandlung wird deutlich, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit sehr sinnvoll ist“, sagte Riedl. Viele Diabetiker leiden seiner Erfahrung zufolge auch an Zahnfleischerkrankungen, deshalb arbeitet er – allerdings in Praxigemeinschaft, nicht im MVZ – mit einer Parodontologin zusammen. Da es für Zahnärzte keine Niederlassungsbeschränkungen gebe wie für Humanmediziner, sei die Integration eines Zahnarztes in ein MVZ allerdings eigentlich leicht. Ob das allerdings der richtige Weg ist, sei durchaus nicht eindeutig zu beantworten, sagte Riedl. Schon in den Bereichen der Humanmedizin sei Kooperation in einem MVZ nicht immer einfach. Bei der Integration einer Zahnarztpraxis in ein MVZ gelte es, die enorm hohen Investitionskosten zu bedenken und auch eine erschwerte Abrechnung. Zu bedenken sei, dass einerseits über die Kassenärztliche Vereinigung und auch immer über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abgerechnet werden müsse. Fazit: Integration ist medizinisch sinnvoll, aber nicht immer empfehlenswert.