Die Validierung der Aufbereitung ist seit 1999 verpflichtend für alle Betreiber von Medizinprodukten. Auch der Zahnarzt muss den dokumentierten Nachweis erbringen, dass ein reproduzierbar wirksamer Aufbereitungsprozess von Instrumenten gemäß den geltenden Anforderungen gewährleistet ist. Was bedeutet das für den Praxisalltag?
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Huhn, A. Aufbereitungsprozess von Medizinprodukten muss validiert werden. DFZ 60, 66–67 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6419-3
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