Vier Jahre hat der Berliner Politikbetrieb gebraucht, um ein Gesetz „zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ auf den Weg zu bringen. Anfang Juni ist die neue Strafrechtsnorm nun nach langem Hin und Her und zahlreichen Abwägungen in Kraft getreten. Ende gut, alles gut? Zufrieden sind die Heilberufler nicht mit dem Gesetz. So unklar wie die Formulierungen bleiben die Folgen des Gesetzes. Die größte Kritik an den neuen Korruptionsparagrafen: Erst die Rechtsprechung der nächsten Jahre wird klären können, was durch das Gesetz tatsächlich erlaubt oder verboten ist. Bis dahin gilt für viele Formen der Zusammenarbeit: Vorsicht, ganz dünnes Eis.
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Schmitt, S. Ganz dünnes Eis. DFZ 60, 18–20 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6388-6
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