Der im Sommer vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vorgestellte IGeL-Monitor hat erneut eine Diskussion über Sinn und Zweck sogenannter „Individueller Gesundheitsleistungen“ (IGeL) ausgelöst.

Nach MDS-Angaben hat gut die Hälfte aller gesetzlich Versicherten im vergangenen Jahr IGeL in Anspruch genommen. Vorab hätten die Patienten häufig den IGeL-Monitor der Krankenkassen genutzt, um sich über die Selbstzahlerleistungen zu informieren. Eine Befragung unter rund 2150 Versicherten habe ergeben, dass mehr als 80 Prozent IGeL kennen. MDS-Geschäftsführer Peter Pick kritisierte bei der Vorstellung der Ergebnisse die Ärzteschaft: Das „IgeLn“ sei für einige Facharztgruppen ein Art „Volkssport“ geworden. Ärzte würden die Patienten nicht ausreichend über Nutzen und mögliche Risiken der Selbstzahlerleistungen aufklären. So hätten drei von vier Patienten angegeben, nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert worden zu sein. Laut Bericht greifen täglich durchschnittlich zwischen 1000 und 3000 Besucher der Plattform auf Informationen über Selbstzahlerleistungen zu.

Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, erklärte dazu: „Grundsätzlich sind für mich alle Gesundheitsleistungen individuell. Da gibt es wohl nur ganz wenige Ausnahmen. Hier geht es doch um eine Finanzierungsfrage. Nämlich, wird eine Leistung von der Solidargemeinschaft GKV finanziert oder nicht?“. Natürlich hätten die Krankenkassen ein Interesse daran, alles, was nicht im Katalog ist, als unnütz zu bezeichnen, so Schrader. „Das greift aber zu kurz — zumal in der Zahnmedizin. Hier wurde der Leistungskatalog mehrfach aus rein finanziellen Gründen eingedampft“. Völlig daneben sei die Einstufung zahnärztlicher Selbstzahlerleistungen als IGeL im Sinne der „Kassenauslegung“. So werde die professionelle Zahnreinigung (PZR) als „eine der häufigsten IGeL“-Leistungen deklariert und mit „unklarem“ Nutzen bewertet. Das sei auch vor dem Hintergrund der aktuellen breiten Diskussion um die Behandlung von parodontalen Erkrankungen bei GKV-Versicherten unseriös und kontraproduktiv. „Klassische randomisierte Doppelblindstudien verbieten sich meistens in der Medizin. Die Unverzichtbarkeit der Vor- und Nachbehandlung in der PAR-Therapie ist aber inzwischen unbestreitbar, und in diesen Rahmen gehört auch die PZR. Deshalb wird sie ja von vielen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst“.

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© Jürgen Tomicek, Werl