Werden Patienten sexuell übergriffig, stellt sich die Frage nach der richtigen Reaktion. Was tun, wenn ein Patient einen obszönen Kommentar von sich gibt? Was tun, wenn er einem gar an den Po oder Busen fasst?

Solche sexuell konnotierten Verhaltensweisen sind moralisch und gesellschaftlich schlichtweg geschmacklos, aber grundsätzlich nicht strafbar. Allerdings gilt im deutschen Arbeitsrecht ein weitgehender Schutz gegen sexuelle Belästigung. Am Arbeitsplatz gilt bei der Berufsausbildung und der Berufsausübung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das den Arbeitgeber bei sexuellen Belästigungen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen zwingt, wie etwa Ermahnung oder gar Kündigung. Dies gilt nicht nur im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander, also wenn etwa ein Zahnarzt seine Mitarbeiterinnen belästigt, sondern auch im Verhältnis zu entsprechend auffälligen Patienten.

Der Arbeitgeber hat die Rechtspflicht, im Interesse seiner Arbeitnehmer einzuschreiten und sich notfalls von solchen Patienten zum Schutz seiner Arbeitnehmer zu trennen. Tut er dies nicht, oder ergreift er keine suffizienten Gegenmaßnahmen, wie etwa die Mitarbeiterin vor weiterem Kontakt mit solchen Patienten zu schützen, dann setzt er sich Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen aus.

Einem sexuell übergriffigen oder verbal aufdringlichen Patienten mit Beleidigungen oder einer Ohrfeige zu begegnen, wäre nicht nur in Bezug auf Reputation und Praxismarketing höchst unklug, sondern auch strafrechtlich mit Konsequenzen für den jeweiligen Mitarbeiter verbunden.

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Dr. Alexander Stevens