Für Zahnärzte, die am Wachstum ihrer Praxis orientiert sind, eröffnet sich mit der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) der rechtliche Rahmen für ihre Expansionsstrategie. Das heißt aber auch: Ein Zahnarzt, den die gesetzlichen Beschränkungen zur Anzahl angestellter Zahnärzte auf absehbare Zeit nicht hemmen, sollte im Normalfall von der Gründung eines MVZ absehen. Denn die Errichtung und der Unterhalt eines MVZ bindet persönliche und finanzielle Energie. Wer ein MVZ gründet, bewegt sich rechtlich und steuerlich in teilweise unbekanntem Gelände. Den wichtigsten Orientierungsfragen geht Steuerberater Michael Laufenberg nach.
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Laufenberg, M. Fülle von Regeln für zahnärztliche MVZ. DFZ 60, 48–50 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6232-z
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