Mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist das Erfordernis, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) „fachübergreifend“ tätig sein muss, entfallen. Damit steht — wie der Gesetzgeber in seiner Begründung ausdrücklich betont hat — nunmehr auch Zahnärzten die Gründung und der Betrieb von MVZ offen. Ob dies zur von der Bundesregierung erwünschten „flächendeckenden Versorgung“ beiträgt, ist durchaus fraglich.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Lennartz, M. MVZ — Stein der Weisen?. DFZ 60, 46–47 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6231-0
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12614-016-6231-0