Seitdem das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Juli 2015 in Kraft getreten ist, dürfen auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet werden. Somit steht zahnmedizinischen MVZ nichts mehr im Weg. Diese Entwicklung hat vor allem die Dentalindustrie und Berater aller Couleur elektrisiert, aber auch Zahnärzte sind interessiert.
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Fügner, M. MVZ — ein Markt ist eröffnet. DFZ 60, 18–19 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6214-1
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