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Die Europäische Union (EU) und 26 Mitgliedstaaten haben ein durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandeltes neues internationales Übereinkommen über Quecksilber unterzeichnet. Es betrifft den gesamten Lebenszyklus von Quecksilber vom primären Quecksilberbergbau bis zur Quecksilberabfallentsorgung und zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Emissionen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, dem Wasser und dem Boden zu schützen.

Zur Umsetzung des Abkommens hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung einer bestehenden Verordnung vorgelegt. In diesem Vorschlag führt die EU-Kommission unter anderem aus: „Die Folgenabschätzung führt anhand der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen zu dem Schluss, dass ein Verbot der Verwendung von Dentalamalgam nicht verhältnismäßig wäre, da die von Dentalamalgam ausgehenden Gesundheitsrisiken nicht eindeutig nachgewiesen sind und ein Verbot hohe Kosten mit sich bringen würde.“ Die Folgenabschätzung habe gezeigt, dass zwei Maßnahmen aus der vorgeschlagenen Maßnahmenliste (Beschränkung der Verwendung von Dentalamalgam auf dessen verkapselte Form und Förderung des Einsatzes der besten Umweltschutzpraktiken in zahnmedizinischen Einrichtungen), Umwelt- und Gesundheitsvorteile zu geringen Kosten erbringen würden.Diese Maßnahmen würden die Exposition von Zahnärzten und Patienten gegenüber Quecksilberemissionen mindern und eine erhebliche Verringerung der Freisetzungen von Quecksilber in die Kanalisation und die Umwelt über kommunale Kläranlagen gewährleisten. Ferner werde damit gerechnet, dass in Unternehmen, die Amalgamabscheider herstellen, installieren und warten oder auf die Sammlung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen spezialisiert sind, neue Arbeitsplätze entstehen werden.

Aktuelle Rechtssprechung dazu auf Seite 52