Die Zentrale zur Bekämpfung unlautereren Wettbewerbs hat im ersten Quartal des Jahres bei 14 von 20 bearbeiteten Fällen Verstöße der Krankenkassen gegen den Wettbewerb festgestellt. Darunter fallen vor allem irreführende Werbung und aggressive geschäftliche Handlungen. Dies gab die Wettbewerbszentrale im April in einer Zwischenbilanz bekannt.

In zwei Fällen erhob die Kontrollinstitution sogar eine Unterlassungsklage. Außerdem beantragte sie einmal eine einstweilige Verfügung und erteilte in vier Fällen Hinweise. Bei irreführender Werbung ging es vor allem um Zusatzleistungen, mit denen sich die Kassen in der Öffentlichkeit schmückten. Als Beispiel nannte die Wettbewerbszentrale die Werbepraktiken der AOK im Zusammenhang mit der professionellen Zahnreinigung (PZR). Nach Angaben der Wettbewerbswächter hatte die Kasse mit dem Versprechen „Ab jetzt noch mit mehr Leistungen“ geworben. Dabei habe die AOK allerdings nicht erwähnt, dass sie anteilig 40 Euro erstattet und damit nicht die kompletten Kosten übernimmt. In diesem Fall verpflichtete sich die Kasse gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung.