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Zwar wird auch in BAG die Buchhaltung monatlich erstellt, die einzelnen Praxispartner können jedoch meist nicht erkennen, welcher Gewinnanteil auf sie entfällt oder wie ihre eigene Liquidität aussieht. Deshalb ist es bei Berufsausübungsgesellschaften besonders wichtig, die Buchhaltung so zu erstellen, dass alle Partner monatlich – neben dem gesamten Praxisgewinn – auch die Gewinnanteile der Partner und deren Entnahmeansprüche sehen können. Hierfür ist es unerlässlich, in einigen Kontenbereichen separate Konten für die verschiedenen Partner anzulegen. Dies ist je nach Gewinnverteilungsmodell zum Beispiel für Kosten wie Telefongebühren, Fortbildung oder Privatentnahmen und Privateinlagen sinnvoll.

Zusätzlich sollte der Steuerberater, neben der jährlichen Kapitalkontenentwicklung, die eine rein steuerliche Betrachtung ist und nichts über entstandene Entnahmeansprüche aussagt, eine monatliche Liquiditätsübersicht pro Partner zur Verfügung stellen. Diese für Überschussrechner sehr einfache Liquiditätsrechnung sollte den Gewinn, den Entnahmeanspruch und den nach den getätigten Privatentnahmen verbleibenden Restentnahmeanspruch pro Partner monatlich zeigen. Nur so ist es möglich, die Praxis vor Liquiditätsproblemen zu schützen und sicherzustellen, dass keiner der Partner mehr entnommen hat, als im zusteht. Zum Jahresende spart diese Methode unter Umständen unschöne Diskussionen oder böse Überraschungen. Diese Berechnung kann entweder mithilfe einer Excel-Datei erfolgen oder in der Buchhaltungssoftware fibu-doc abgerufen werden. Die so errechneten Werte kann man zum Jahreswechsel jeweils in das neue Jahr vortragen, sodass alle Partner jederzeit genau wissen, wo sie stehen.

T1 Beispielrechnung für eine Berufsausübungsgemeinschaft mit zwei Partnern
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Dipl.-Kffr. Monika Brendel

Seminare

Der Blick in die Praxiszahlen

15.04.2016 München

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Praxisbuchhaltung leicht und verständlich

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Einstieg in die Buchhaltung mit fibu-doc

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Mehr Infos unter www.fibu-doc.de

Das in den Artikeln dargestellte Buchhaltungskonzept basiert auf der zahnarztspezifischen Buchhaltungssoftware fibu-doc und wird vom FVDZ unterstützt