Jeder Gesellschafter einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft braucht spätestens nach Ablauf eines Jahres den Stand seines Kapitalkontos. Dies ist nicht nur aus steuerlichen Gründen notwendig, sondern auch, um Konflikte mit seinem Partner – oder bei größeren Gemeinschaften mit seinen Partnern – zu vermeiden. Die Praxis zeigt allerdings, dass der Steuerberater sehr häufig keine Kapitalkontenentwicklung für jeden einzelnen Gesellschafter erstellt. Das hat möglicherweise schwerwiegende Spätfolgen.
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Laufenberg, M. Das Kapitalkonto – ein ziemlich unbekanntes Wesen. DFZ 60, 42–44 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6179-0
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