Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist 2012 novelliert worden. Zu diesem Zeitpunkt war die Bewertung von zahnärztlichen Leistungen auf der Basis von Punkten und Punktwerten erfolgt und war eingeführt worden, um über eine Punktwertanhebung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Die geltende Regelung gab es seit 1988. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte es über 24 Jahre vermieden, den Punktwert anzupassen.
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Öttl, C. Abgekoppelt von der wirtschaftlichen Entwicklung. DFZ 60, 28–29 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6170-9
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