Die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge droht zu scheitern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. „Nachdem der Bund die Finanzierungsverantwortung abgelehnt hat, müssen in den meisten Ländern weiterhin die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen. Das hat zur Folge, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge insgesamt allenfalls schleppend vorankommt“, heißt es im Fazit der Studie. Mit dem im September 2015 verabschiedeten Asylpaket I hatte die Bundesregierung die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit eingeschränktem Leistungsanspruch ermöglicht. Allerdings bleibt es den Bundesländern überlassen, ob sie die Karte einführen.

Die Studienautoren begründen den „Flickenteppich in der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden“ durch ungeklärte Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern. Bisher haben lediglich sechs von sechzehn Bundesländern die Karte eingeführt oder einen verbindlichen Termin zur Einführung festgelegt. In den meisten Ländern tragen die Kommunen die Kosten der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden in den ersten 15 Monaten beziehungsweise bis zur Anerkennung des Asylgesuches. Zudem müssen kommunale Mitarbeiter darüber entschieden, ob eine Behandlung zulässig ist. In Ländern mit Gesundheitskarte sind die gesetzlichen Kassen für die Prüfung und Abrechnung zuständig. Die Behandlungskosten tragen auch dort weiterhin die Kommunen.

Laut der Studie befürchten die Kommunen mit der Einführung der Gesundheitskarte noch höhere Kosten. Beispiele dafür seien Nordrhein-Westfalen, wo lediglich 20 Kommunen die Gesundheitskarte einführen wollen, oder das Saarland, in dem alle Landkreise die Einführung verweigern. Mit Blick auf das Studienergebnis fordert die Kommunalexpertin der Bertelsmann Stiftung, Kirsten Witte: „Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen muss bundeseinheitlich geregelt werden.“