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Diese „Masche“ ist eigentlich ganz alt, nur in einer neuen Form, die doch stark verwundert und missbilligt werden muss. Eine große Versicherung sagt, die Leistung nach Nummer xyz der Gebührenordnung (GOZ) könne sie im Rahmen der durchgeführten Behandlung nicht berücksichtigen, da anhand der vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar sei, dass die Maßnahme notwendig gewesen wäre. Da fragt sich der Zahnarzt: Wie soll das auch erkennbar sein anhand der Unterlage „zahnärztliche Liquidation“? Dazu ist eine Rechnung nicht gedacht.

Mit Informationen, Tipps und Ratschlägen zu Abrechnungsfragen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen bietet das PRAXISHANDBUCH eine solide Grundlage für die Organisation des freiberuflichen Unternehmens Zahnarztpraxis. Die Bewertung aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen in ihren Auswirkungen auf den Praxisablauf kommt dabei ebenfalls nicht zu kurz.

Im Zeitalter elektronischer Wissensverarbeitung geht auch das PRAXISHANDBUCH moderne Wege. Es gibt jetzt zusätzlich eine internetbasierte Variante des Nachschlagewerks.

Der Inhalt steht aufbereitet im Internet zur Verfügung. Durch eine Menüführung lassen sich alle Kapitel aufrufen und im Netz lesen. Bei Bedarf können die Seiten dann auch ausgedruckt werden. In der elektronischen Version ist es möglich, immer aktuell zu sein, während wir in der Papierversion durch logistische Vorgaben an den halbjährlichen Ausgabemodus gebunden sind. Außerdem entfällt das Einsortieren der Ergänzungslieferung in der Praxis.

Das elektronische PRAXISHANDBUCH wird als eigenes Produkt vertrieben und kann abonniert werden. Dies gilt auch für die bisherigen Abonnenten der Papierversion. Dabei bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihr Abo ergänzen, umstellen oder erweitern möchten. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Internet unter www.fvdz.de.

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