Avoid common mistakes on your manuscript.
Frage: Mein kleiner Sohn ist sechs Jahre alt und hat beim Spielen auf der Straße das Auto meines Nachbarn beschädigt. Ein kleiner Schaden, aber bei einem hochwertigen Auto eine teure Angelegenheit. Da gab es natürlich Ärger, denn meine private Haftpflichtversicherung will nicht bezahlen, da mein Sohn in dem Alter noch nicht deliktfähig ist. Jetzt muss ich den Schaden wohl aus eigener Tasche bezahlen.
Deutsche Ärzteversicherung: Da sind Sie nun in einer Zwickmühle, in der sich schon viele Eltern befanden: Der Nachwuchs hat einen Schaden angerichtet, und man fühlt sich gerade im Freundes- oder Nachbarschaftskreis verpflichtet, ihn zu ersetzen, auch wenn man das eigentlich gar nicht müsste. Tatsache ist, dass Kinder erst ab einem Alter von sieben Jahren für Schäden haften, die sie anrichten – im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Und auch die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aufsichtspflicht heißt aber nicht, dass die Aufsichtsperson ständig anwesend sein muss. Wer sein Kind auf Gefahren aufmerksam macht und regelmäßig nach dem Rechten sieht, handelt dem Gesetz zufolge richtig. Deshalb sind solche Schäden in der Regel auch nicht über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Es gibt einige Versicherer, die den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht erweitert haben und dann auch die Schäden übernehmen, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Springer-Verlag Berlin Heidelberg. Wenn Kinder einen Schaden anrichten. DFZ 60, 33 (2016). https://doi.org/10.1007/s12614-016-6036-1
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12614-016-6036-1