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Kritiker wie die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen (Schleswig-Holstein) bezeichnen das Gesetz als „einen nach wie vor unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen“. Während bisher Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Juristen und Journalisten von einer solchen Überwachung ausgeklammert waren, gilt im neuen Gesetz, dass Verkehrsdaten nur von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten, von der Speicherpflicht ausgenommen werden.

Berufsgeheimnisträger sind nicht einbezogen

In diese Regelungen nicht einbezogen sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder psychologische Psychotherapeuten. Für diese Gruppen soll lediglich ein „Verwertungsverbot der Verkehrsdaten“ durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anwendung kommen. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass erst bei der Auswertung die Daten nicht verwertet werden dürfen, wenn festgestellt wird, dass es sich um ein Mitglied dieser Gruppe handelt. Das, so die Kritik, stelle aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Schutz personenbezogener Daten und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Standortdaten von Mobiltelefonen für vier Wochen gesichert werden müssen. Die Inhalte von Anrufen werden allerdings nicht festgehalten. Mitte Oktober hatte der Bundestag bereits dem Gesetz zugestimmt, auf das sich Union und SPD nach langen Diskussionen geeinigt hatten.

Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung geplant

Die Opposition und viele Datenschützer zweifeln die Rechtmäßigkeit des neuen Anlaufs an. Kritik kommt unter anderem auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. In einem Gutachten mahnt er Korrekturen an. Es bestünden Unklarheiten, etwa hinsichtlich der „Löschung von Daten, die von vornherein für die Erhebungszwecke unerheblich sind“, heißt es darin.

Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz kündigte nach dem Beschluss des Bundestages bereits Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung an. Auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki und weitere Liberale erklärten, sie wollten spätestens dann Verfassungsbeschwerde einlegen, sobald Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet habe.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Der Europäische Gerichtshof hatte die EU-weiten Vorgaben 2014 gekippt — wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für grundgesetzwidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Auch die schwarz-rote Koalition stritt lange darüber.