Der Gesetzentwurf sieht vor, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell digital abrufbar zu machen. Er enthält Vorgaben für die Telematikinfrastruktur (TI), feste Termine für die Umsetzung, Anreize für Ärzte und Zahnärzte sowie Sanktionen. So soll die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, sofern der Patient das wünscht. Zudem werden Anwendungen wie der zunächst papierbasierte, später auch elektronisch verfügbare Medikationsplan sowie die elektronische Kommunikation zwischen den Ärzten vorgesehen.
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pk Stichwort: E-Health-Gesetz. DFZ 59, 12 (2015). https://doi.org/10.1007/s12614-015-5975-2
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