Nun ist es offiziell: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent ansteigen. Grundlage ist die Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV, der aus Experten des BMG, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes besteht. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer ausfällt, kann jede Kasse selbst festlegen. Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag über den vom BMG festgelegten Durchschnitt, muss sie ihre Versicherten über die Wechselmöglichkeiten zu einer günstigeren Kasse aufklären.
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cas Gesundheitsministerium legt Zusatzbeitrag für 2016 fest. DFZ 59, 8 (2015). https://doi.org/10.1007/s12614-015-5968-1
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