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Wie der FVDZ aus gut unterrichteten Regierungskreisen erfahren hat, sieht die Bundesregierung bei der GOZ derzeit keinen Handlungsbedarf. Dies geht aus einem Bericht hervor, der am 19. August im Kabinett vorgelegt werden sollte. Darin heißt es unter anderem: Anhand der dargestellten Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012 ergibt sich derzeit kein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ. Die weitere Entwicklung ist jedoch sorgfältig über einen längeren Zeitraum zu erfassen und zu analysieren. Demnach plant das Bundesgesundheitsministerium diese Analyse, nach Anpassung der Datengrundlage, im Jahr 2017 durchzuführen.

Dazu erklärte die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke: „Zynisch betrachtet könnten wir Zahnärzte jetzt der Bundesregierung dankbar sein, dass die GOZ 2012 unangetastet bleibt, und es keine Einschränkungen in finanzieller Hinsicht in den kommenden zwei Jahren geben wird. Wie gesagt: zynisch betrachtet. Aber in Wahrheit verweigert die Bundesregierung wieder einmal den Zahnärzten eine dringend notwendige Erhöhung der Gebühren. Es kann nicht sein, dass die GOZ zu einer Erstattungsordnung mutiert und sich an der finanziellen Situation der Kostenträger orientiert. Ein Punktwert, der seit 1988 (!) bei 5,6241 Cent stagniert, hat die Bezeichnung „angemessen“ in keiner Weise verdient. Das trägt weder den gestiegenen Kosten für Praxis noch für Personal oder Material Rechnung — von der seit 1988 aufgelaufenen Inflationsrate von 75 Prozent ganz zu schweigen. Selbst die Politik erkennt an dieser Stelle im Kabinettsentwurf, dass der Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent den prognostizierten Honoraranstieg von sechs Prozent überschreitet. Die Begründung dafür lautet: Der Anteil der Material- und Laborkosten musste aufgrund veränderter Rahmenbedingungen geschätzt werden. Allerdings weigert sich die Bundesregierung, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Politik weiterhin möchte, dass wir Zahnärzte qualitativ hochwertig arbeiten und alle Möglichkeiten der modernen Diagnose und Therapie nutzen — zum Wohle des Patienten — dann geht das auf Dauer nur mit einer angemessenen Honorierung. Darüber erst wieder im Wahljahr 2017 zu entscheiden, klingt nach einem billigen Wahlgeschenk, mit dem die Zahnärzte milde gestimmt werden sollen. Das aber wird nicht funktionieren.“

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© Jürgen Tomicek, Werl