Zahnarzttourismus gibt es in vielen Regionen Deutschlands — und in viele Richtungen. Seit Oktober vergangenen Jahres ist es durch die Patientenrechterichtlinie der Europäischen Union (EU) für alle EU-Bürger möglich geworden, sich grenzüberschreitend behandeln zu lassen. Was für Deutsche bereits seit einigen Jahren möglich ist, nehmen die europäischen Nachbarn seitdem ebenfalls gern in Anspruch. Es ist ein weiterer Schritt zu einem grenzenlosen Europa — es gibt allerdings einige Hürden.
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Blass, B. Grenzenlos erfolgreich. DFZ 58, 56–57 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-2066-8
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