Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat sich in einem Beschluss vom 21.02.2014 (Az. 1 A 477/13) mit der Frage befasst, ob die „nichtchirurgische Entfernung subgingivaler Beläge“ neben einer professionellen Zahnreinigung berechnet werden kann. Nach Auffassung der Münsteraner Richter wird die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf den Wurzeloberflächen eines Zahns von Nummer 1040 der Anlage 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, „Professionelle Zahnreinigung“) als die Entfernung gingivaler Beläge der Wurzeloberfläche erfasst. Die „nichtchirurgische Entfernung subgingivaler Beläge“ könne nicht neben der Gebührennummer 1040 analog berechnet werden.
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Lennartz, M. Keine zusätzliche Berechnung für Entfernung der subgingivalen Beläge. DFZ 58, 54 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-2063-y
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