Heilbehandlungen in der Human- und Zahnmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ausgeübt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. So einfach das klingt, so kompliziert ist es im Detail. Die für Zahnarztpraxen relevante Rechtsentwicklung im Bereich der Umsatzsteuer wurde in den vergangenen Jahren häufig durch Entscheidungen auf europäischer Ebene bestimmt.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Scholz, G. Europäischer Gerichtshof mischt durch Urteile mit. DFZ 58, 48 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-2059-7
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12614-014-2059-7