Kann die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ widerrufen werden, wenn die Mitarbeiterin ein Vertrauensverhältnis erheblich verletzt hat? Immerhin sind Krankenpfleger und Krankenschwestern sehr nah am Patienten, was ein stabiles Vertrauensverhältnis erfordert. Wird dieses Vertrauen zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen in erheblicher Weise verletzt, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen beschlossen.
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Lennartz, M. Krankenschwester verliert Berufsbezeichnung. DFZ 58, 38 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-1953-3
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