Im Koalitionsvertrag, dem Leitfaden der Großen Koalition für die Regierungsarbeit der kommenden vier Jahre, finden sich die Zahnärzte nur in einer Randnotiz wieder. „Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung“, kann man in dem Kontrakt nachlesen. Wer konkrete Ausführungen zu diesem Bekenntnis sucht, wird enttäuscht. Auch darüber hinaus enthält der Absatz „Gesundheit und Pflege“ für den Berufsstand wenig Substanzielles. Zumindest auf den ersten Blick. Denn bei näherer Betrachtung finden sich im Koalitionsvertrag verschiedene Themen und Formulierungen, die für die Zahnärzteschaft Konsequenzen haben dürften. Der Bundesvorstand (BV) des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat den Koalitionsvertrag ausgewertet und die inhaltlichen Schwerpunkte für einen politischen Forderungskatalog erarbeitet.
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Schmilgus, A. Gesundheitspolitische Realitäten und verbandspolitische Konsequenzen. DFZ 58, 28–29 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-1950-6
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