Keine Zahnarztpraxis kann sich mittlerweile mehr dem Thema Umsatzsteuer entziehen, zum Beispiel im Zusammenhang mit ästhetischen Leistungen und Verlangensleistungen. Auch mit der Entscheidung, ein Eigenlabor zu betreiben, begibt sich der Zahnarzt in den Bereich umsatzsteuerpflichtiger Leistungen. Insofern wird er aus dem Blickwinkel der Umsatzsteuer einem Zahntechniker gleichgestellt, denn es gilt, dass gleichartige Leistungen umsatzsteuerlich auch gleich behandelt werden sollen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, was der Zahnarzt umsatzsteuerlich wissen und beachten sollte.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Ketteler-Eising, T. Das Eigenlabor und die Umsatzsteuer. DFZ 58, 24–25 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-1906-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12614-014-1906-x