Patienten aus dem europäischen Ausland, die zunehmend von ihrer europaweiten Wahlfreiheit Gebrauch machen und sich in Deutschland behandeln lassen, können die Kosten ihrer Inanspruchnahme bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern jetzt leichter abrechnen: Seit dem 25. Oktober 2013 gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die „Patientenrechte-Richtlinie“ vom April 2011, unabhängig davon ob diese bereits in nationales Recht umgesetzt wurde.
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Clade, H. Kostenerstattung für Behandlungen im EU-Ausland. DFZ 58, 18 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-1894-x
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