Das eigene Praxislabor muss nicht zwingend in den Praxisräumlichkeiten betrieben werden. Es ist zulässig, ein Praxislabor in ausgelagerten Räumlichkeiten zu betreiben, wobei auch eine überörtliche Praxislaborgemeinschaft grundsätzlich möglich ist. In einem vom Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 07.07.2010 (S 12 KA 664/09) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Zahnarzt bei der Zahnersatzabrechnung Kosten für den Versand zwischen seiner Zahnarztpraxis und seinem Eigenlabor geltend machen kann.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Lennartz, M. Versandkosten bei Praxislabor nicht berechnungsfähig. DFZ 58, 26 (2014). https://doi.org/10.1007/s12614-014-1888-8
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s12614-014-1888-8