Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren erfährt die Phase des Leaving Care in Praxis, Politik und Forschung eine verstärkte Aufmerksamkeit. Dabei gerät jedoch die Gruppe von jungen Menschen mit Behinderungen, die im Erwachsenenalter Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, selten in den Blick. Bislang ist wenig bekannt über das Erleben und die Bewältigung solcher Übergänge durch junge Menschen mit Behinderungen selbst, die im Anschluss oder nach einer Zeit der Heimerziehung in Formen des Wohnens im Rahmen der Erwachsenenhilfe leben. Nach einer Einführung in das Thema „Inklusive Übergangsgestaltung?!“ mit Einblicken in die Gesetzesgrundlage und den Forschungsstand erfolgt die Darstellung von Ergebnissen einer empirischen Forschung. Grundlage bildet hierbei ein ausführliches narrativ ausgerichtetes Leitfadeninterview mit einem jungen Menschen, der in Formen der Heimerziehung aufgewachsen ist und zum Zeitpunkt der Erhebung mit der Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung und pädagogische Unterstützung zur Bewältigung des Alltags (§ 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 78 SGB IX) in seiner eigenen Wohnung lebt. Daraus werden am Ende des Beitrages Schlussfolgerungen für die weitere Betrachtung einer inklusiven Übergangsgestaltung zur Diskussion gestellt.
Abstract
In recent years, the phase of leaving care has received increased attention in practice, politics and research. However, the group of young people with disabilities who make use of integration assistance services in adulthood is rarely considered. So far, little is known about the transitional experiences and coping of young people with disabilities, living in supported living arrangements within the framework of adult assistance (SGB IX 2nd part) after residential child and youth care. The paper first introduces the topic ‘Inclusive transitions?!’ with insights into the legal basis in Germany and the state of research, which is followed by a presentation of the findings of empirical research. Findings are based on a detailed narrative guided interview with a young person who grew up in residential child and youth care and who, at the time of the survey, was living in his own flat with the support of legal guardianship and support to cope with everyday life (§ 113 par. 2 no. 2 in conjunction with § 78 SGB IX, German Social Code Book). The closing section draws conclusions for further insights into inclusive transitions.
1 Einblicke in Rahmenbedingungen und den Forschungsstand
Die Diskussion um die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit BehinderungFootnote 1 in die Kinder- und Jugendhilfe ist seit der Einführung des SGB VIII im Jahr 1990 nicht zur Ruhe gekommen. Die 2021 gebildete Koalitionsregierung hat sich darauf verständigt, in der 20. Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Gesamtzuständigkeit für die bisherigen Eingliederungshilfen auf den Weg zu bringen. Bis dahin findet bereits bei Klärung der Zuständigkeit eine – fachlich kritisch zu betrachtende – Kategorisierung von Kindern ohne Behinderungen, mit seelischen Behinderungen (Kinder- und Jugendhilfe) einerseits und Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen (Eingliederungshilfe) andererseits statt (vgl. Meysen 2014). Dies geht u. a. mit verschiedenen Ansätzen und Logiken der Ermittlung und Verständigung über Bedarfe und die fachliche Orientierung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX einher, was für junge Menschen erhebliche Belastungen und Ausgrenzungsrisiken mit sich bringen kann (vgl. Hollweg und Kieslinger 2021; Rohrmann 2019). „Die Sozialpädagogik reklamiert […] ihre Zuständigkeit für Fragen der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und die Unterstützung ihrer Familien, während sich die Heil- und Sonderpädagogik für Förderung unter den Bedingungen einer Behinderung zuständig erklärt“ (Rohrmann 2019, S. 242). Im Zusammenhang der Inklusionsdebatten (vgl. Hopmann 2019) der letzten Jahre und durch Weichenstellung hin zu einer inklusiven Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird dies zunehmend kritisiert. Dabei geht es um die durch sozialstaatliche Maßnahmen hergestellte Differenz (vgl. Molnar et al. 2021) sowie die Möglichkeiten der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren auch durch die Strukturen des Hilfesystems behindert werden. Besonders in Übergängen werden Ein- und Ausschlussprozesse sichtbar und soziale Ungleichheiten produziert und/oder reproduziert (Köngeter und Zeller 2020; Schröer et al. 2013) – dies wird am Beispiel der Übergänge aus der Heimerziehung in unterstützte Formen des Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter in diesem Beitrag sichtbar(er).
Die Probleme einer mangelnden Passung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zeigen sich insbesondere im Übergang in Hilfesysteme für Erwachsene – auch vor dem Hintergrund einer Entgrenzung der Jugendphase bis in das dritte Lebensjahrzehnt hinein. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als Leistung zur Förderung des Rechts auf „Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ nach § 1 SGB VIII enden im jungen Erwachsenenalter. Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX hat sich im Kontext der Rehabilitation entwickelt und zielt auf die Ermöglichung einer Lebensführung, „die der Würde des Menschen entspricht“ und fördert „die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ (§ 90 SGB IX).
Mit der Reform des SGB VIII wird den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen mit den Regelungen des § 36b SGB VIII (Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang) eine höhere Aufmerksamkeit zuteil. Soll die Kinder- und Jugendhilfe nicht fortgesetzt werden, so prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor der geplanten Beendigung, ob ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Im Rahmen der Hilfeplanung soll dies bei einem absehbaren Zuständigkeitsübergang in die Eingliederungshilfe durch ein Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX vorbereitet werden. Auch soll die Einführung von Verfahrenslotsen ab 2024 zu einer inklusiven Hilfeplanung beitragen (§ 10b SGB VIII). Hieraus ergibt sich u. a. ein Anspruch auf unabhängige Unterstützung und Begleitung bei Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Vor diesem Hintergrund erscheint es bedeutsam, die Lebenssituation von jungen Menschen im Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe in Hilfen zur Unterstützung eines selbstständigen Lebens im Rahmen der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter besser zu verstehen.
Bislang wird der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (nach § 34 oder 35a SGB VIII), in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (nach dem 2. Teil des SGB IX) und auch der Pflege (nach dem SGB XI) und ihrem Weg in das Erwachsenenalter in Forschung, Politik und Praxis wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Forschungsdesiderat und der Mangel an sozialpolitischer Gestaltung werden bereits bei der Suche nach Daten deutlich. So ist statistisch nicht berücksichtigt, wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen fremduntergebracht sind (vgl. Dworschak und Reiter 2017; Schönecker et al. 2021), oder auch, wie viele Menschen in der Eingliederungshilfe für Erwachsene selbst in ihrer Kindheit und Jugend in Formen der stationären Kinder- und Jugendhilfe gelebt haben. Auch über die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ist das Wissen bislang rudimentär (Ebner 2018; van Santen 2019).
Schönecker et al. (2021, S. 10) konstatieren, dass im Bereich der inklusiven Heimerziehung „weder vertiefte fachliche Auseinandersetzungen stattgefunden haben noch ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen“; es wird eindringlich auf die Notwendigkeit und Chancen einer inklusiven Weiterentwicklung außerfamiliärer Wohnformen für junge Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht (Schönecker et al. 2021; Zukunftsforum Heimerziehung 2021). Auch im Bereich der Pflegekinderhilfe standen bisher Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kaum im Mittelpunkt. In einem Projekt „Vermeidung von Exklusionsprozessen in der Pflegekinderhilfe“, in welchem fallzuständige Fachkräfte, Pflegeeltern sowie weitere wichtige Akteur*innen, z. B. Bezugspersonen oder auch leibliche Kinder der Pflegeeltern, durch Interviews zu Wort kommen, wird zum einen auf besondere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und von Pflegeverhältnissen und zum anderen auf ein deutliches Forschungsdesiderat und die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der außerfamiliären Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – insbesondere mit einem Blick auf eine gelingende Übergangsgestaltung – verwiesen (Schäfer und Weygandt 2017).
Die Phase des Leaving Care gewinnt auch vor dem Hintergrund einer verlängerten Jugendphase (vgl. Hurrelmann und Quenzel 2022; Schröer 2013) sowohl national als auch international in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Der Übergang aus der Heimerziehung stellt für junge Menschen – egal, ob mit oder ohne Behinderung – häufig einen gravierenden, einschneidenden, mit Belastungen einhergehenden Lebensabschnitt dar. Dieser kann u. a. als ein enormer Wendepunkt im Laufe des Lebens mit ggf. mehreren zeitgleich stattfindenden Übergängen (z. B. Schule in Ausbildung/Beruf) gesehen werden, der u. a. zentral für gelingende soziale Teilhabe sein kann oder ggf. soziale Exklusionsprozesse in Bewegung setzt oder verstärkt. So halten Schröer et al. (2013, S. 15–16) fest, „dass es beim Thema der Übergänge immer um mehr geht, etwa um die Gestaltung sozialer Ordnungen, um die Bedeutung gesellschaftlicher Diskurse, um soziale Ein- und Ausschlussprozesse, um die Reproduktion sozialer Ungleichheit, um Handlungsfähigkeit und die Frage sozialer Integration“. Auf soziale Exklusionsgefahren machen Forschungen rund um Leaving Care aufmerksam. So weisen z. B. Netzwerkforschungen u. a. darauf hin, dass junge Menschen im Übergang aus der Heimerziehung mitunter über kleine und z. T. recht instabile Soziale Netzwerke verfügen (Theile 2020, 2022). Soziale Netzwerke können sich im Übergang stark verkleinern und eine soziale Exklusion und Isolation auch im Kontext der vielen Herausforderungen im Übergang drohen. Die Angst vor dem Alleinsein kann ein zentrales Thema für junge Menschen im Übergang aus der Heimerziehung sein. Auch internationale Studien verweisen auf die Gefahr der Exklusion. So betont Stein (2008, S. 42) mit Blick auf internationale Forschungen: „International research has shown that care leavers as a group are likely to be among the most socially excluded young people in society.“ Höjer und Sjöblom (2014, S. 71) halten mit Verweis auf weitere Studien fest: „A growing body of international research shows that young care leavers have a high risk of social exclusion since they often have to make the transition from care to adulthood alone, and over a much shorter period of time than their peers without care experiences.“ Mit einem Fokus auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen halten Bennwik und Oterholm (2021, S. 886) fest: „Norwegian studies show that care leavers with disabilities face a higher risk of social exclusion and are less likely than other care leavers to successfully transition to adult life.“ Es scheint also ein noch größeres Exklusionsrisiko von Menschen mit Behinderungen im Übergang vorzuliegen.
2 Projektplanung und Fallstudie
2.1 Untersuchungsdesgin: Planung, Fragestellung und methodisches Vorgehen
Zur Vorbereitung eines Forschungsvorhabens „Inklusive Übergangsgestaltung?! – Übergänge aus der Heimerziehung in unterstützte Formen des Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter“ und zur Gewinnung erster Einblicke in die Erlebensperspektive wurden zwei explorative Interviews mit jungen Menschen, die in unterstützten Wohnformen der Erwachsenenhilfe leben, geführt. Der Wert solcher Einzelfallstudien besteht darin, dass sie systematisch durchgeführt „zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und letztlich zur Theoriebildung beitragen“ (Fatke 1995, S. 693).
Im Mittelpunkt der geführten Interviews und der geplanten qualitativen Studie steht die (retrospektive) Erlebensperspektive von jungen Menschen. „Wie erleben junge Menschen den Übergang aus der Heimerziehung in Unterstützungsangebote zum selbstständigen Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen? Welche Belastungen und Ressourcen werden im Übergang deutlich? Fördert die Unterstützung die Chancen sozialer Teilhabe oder wird sie als Begrenzung der Teilhabe wahrgenommen?“ sind Fragen, die in dem geplanten Projekt mit Hilfe von narrativ gestalteten, problemzentrierten Interviews (Witzel und Reiter 2012) beantwortet werden sollen. Mit der Erlebensperspektive werden subjektive Aspekte des Übergangs in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt. Durch die offene Gesprächsform, wie sie das Narrative Interview bietet, können Emotionen, Erfahrungen und Erlebnisse transportiert werden (Glinka 2016).
Die jungen Menschen sollen zu einem Zeitpunkt interviewt werden, zu dem sie Leistung der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen nach dem SGB IX in Anspruch nehmen. Sie blicken also retrospektiv auf ihre Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zurück und erleben aktuell unterschiedliche Hilfesettings, vor allem alltagsbezogene Unterstützungsleistungen im eigenen Wohnraum oder in besonderen Wohnformen. Der Übergang kann dabei vorbereitet und nahtlos erfolgt sein oder auch nach einer Phase, in der keine oder andere sozialrechtlich geregelte Hilfen in Anspruch genommen wurden. Die jungen Menschen werden gebeten, von ihrem Erleben der Hilfen mit einem Schwerpunkt auf die letzte stationäre Einrichtung und der jetzigen Unterstützung zu erzählen. Dabei stehen auch Erfahrungen mit dem Jugendamt, dem Träger der Eingliederungshilfe und ggf. mit anderen Trägern von Leistungen im Mittelpunkt. Auch werden die jungen Menschen nach sozialen Unterstützungsressourcen gefragt.
Der Kontakt zu den Interviewpartner*innen erfolgte über Gatekeeper*innen, die über ein Wissen über die Biografie möglicher Interviewpartner*innen verfügen. Dies ist nicht unproblematisch, da damit „eigene Strategien der Fallauswahl“ (Kruse 2015, S. 252) verfolgt werden können. Da diese Problematik bei Unterstützungseinrichtungen als besonders hoch angesehen wird, wurde eine Kontaktaufnahme durch rechtliche Berufsbetreuer*innen gesucht, die den von ihnen betreuten Personen auf der Grundlage eines leicht verständlichen Flyers das Interviewanliegen erläuterten und die Herstellung eines Kontaktes unterstützen konnten. Es kann davon ausgegangen werden, dass für einen Großteil der möglichen Interviewpartner*innen eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist und hier die Risiken einer Vorauswahl zumindest minimiert sind. Die Interviewpartner*innen wurden durch ein Merkblatt über das Interviewanliegen informiert. Vor dem Interview wurde nochmals – verbunden mit Hinweisen zum Datenschutz und zur Anonymisierung, zum Sinn und Zweck der Interviews und zum Verlauf ebendieser – darauf hingewiesen. Zu Beginn der Interviews stehen eine Erzählaufforderung und die Frage „Wann und wie ist es denn damals dazukommen, dass duFootnote 2 in die Heimerziehung/Wohngruppe gezogen bist? Wie ist es dann bei dir weitergegangen?“ Die Nachfragen orientieren sich an den Bereichen „Beginn und Erleben der Heimerziehung“, „Beendigung und Übergang aus der Heimerziehung“, „Erleben und Übergang in eine Wohnform der Eingliederungshilfe“ und ein „Blick in die Zukunft“. Die Auswertung erfolgte orientiert an dem themenzentriert-komparativen Auswertungsverfahren nach Lenz (1986), wobei die genannten Bereiche die Themenkomplexe abbildeten.
Für den Beitrag wurde eines der Interviews ausgewählt, in dem die Schwierigkeiten des Erlebens des Übergangs und vor allem auch das Erleben der beiden unterschiedlichen Hilfesysteme besonders deutlich werden. Das Interview wurde im Herbst 2021 in der Wohnung des jungen Mannes geführt. Im Folgenden werden zunächst Hinweise zur Lebens- und Hilfegeschichte gegeben, und dann wird auf das Erleben und die Wahrnehmung von Hilfen eingegangen. Danach werden hieraus Schlussfolgerungen gezogen und diskutiert, die vom Einzelfall ausgehend, wichtig bei einer inklusiven Übergangsgestaltung und weiteren Forschungen sein können.
2.2 Hinweise zur Lebens- und Hilfegeschichte
Der Interviewpartner ist zum Zeitpunkt des Interviews Ende 20 und macht bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme deutlich, dass er seine belastende Geschichte in der Kinder- und Jugendhilfe erzählen möchte, damit sich etwas verändert. Er hat die ersten neun Lebensjahre mit seinen Eltern gelebt. Er berichtet von „Sozialproblemen“ (12)Footnote 3, er sei vernachlässigt worden und habe Gewalt durch seinen Vater erlebt. Im Alter von etwa sieben Jahren sei er „laut den Jugendämtern“ (38), welche er als Personifizierung der Staatsmacht wahrnimmt, als „verhaltensauffällig“ (38) angesehen und in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden. Auf eigenen Wunsch hin, wird er im Alter von neun Jahren in eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. In der Einrichtung erlebt er den Schulbesuch einer Förderschule als positiv; die Situation in der Einrichtung jedoch als gewaltgeprägte „Rudelordnung“ (89). Seine eigene Reaktion beschreibt er im Interview sehr informiert in psychiatrischen Begrifflichkeiten, wie Rückzug in eine Phantasiewelt, Ausbildung von Neurosen, Angststörungen und Panikattacken. Der Interviewpartner stellt in der Rückschau häufige Wechsel der Einrichtungen dar: Im Alter von 9,5 Jahren wechselt er in eine zweite Einrichtung. Im Alter von zwölf Jahren kommt es erneut zu einem Einrichtungswechsel. Die Wechsel schildert er teilweise auf seinen Wunsch hin und teilweise aufgrund von Entscheidungen des Jugendamtes oder Einrichtungen. Es wird deutlich, dass er in der ersten und auch in den weiteren Einrichtungen körperliche Gewalt erlebt und auch selbst ausgeübt hat. Im Alter von knapp 13 Jahren verlässt er eine Einrichtung und lebt kurzzeitig wieder bei seinen Eltern. Die Abbrüche erschweren seinen Bildungsgang, wenngleich der Interviewpartner mehrfach hervorhebt, dass er von Lehrkräften und anderen Menschen als sehr intelligent eingeschätzt wurde. Im Alter von etwa 14 Jahren – nach einem erneuten Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie – wird ihm der Aufenthalt in einer Einrichtung angeboten, in der er ohne Schulabschluss eine Ausbildung machen könne. Im Alter von 15 Jahren verstirbt seine Mutter plötzlich. Durch auftretende Probleme in der Einrichtung, in dem ihm gewalttätiges Verhalten – seinen Aussagen nach – zugeschrieben wird, wird die Maßnahme im Alter von 16 Jahren durch den personensorgeberechtigten Vater beendet, nachdem die Option einer geschlossenen Wohngruppe durch das Jugendamt konkret angesprochen und durchgeführt werden sollte. Im Alter von 16 Jahren wird die Kinder- und Jugendhilfe somit beendet und er lebt bei seinem Vater. Versuche der Aufnahme eines Schulbesuchs und einer berufsvorbereitenden Maßnahme scheitern bzw. werden abgebrochen. Der Interviewpartner führt aus, dass diese Zeit durch die Pubertät und eine schwere Borderline-Störung geprägt war. Kurz vor seinem 18. Geburtstag erklärt ihm sein Vater, die Arbeitsstelle und den Wohnort zu wechseln und ihn nicht länger bei ihm wohnen zu lassen. Kontaktaufnahmen zu von ihm eingeschalteten Stellen, wie Anwalt, Jugendamt und Polizei, sind erfolglos. Es folgt eine Zeit der Wohnungslosigkeit, in der der Interviewpartner z. T. weit entfernt von seinem Herkunftsort bei Personen unterkommt, zu denen er durch das Internet in Verbindung steht. Er macht seine ersten Erfahrungen mit Angeboten der Erwachsenenhilfe (Obdachlosenhilfe, ARGE). Er findet nach einer Übergangszeit von etwa zwei Jahren – im Alter von etwa 20 Jahren – einen Vermieter, der bereit ist, ihm eine Wohnung zu vermieten, in der er auch zum Zeitpunkt des Interviews lebt. Eine Mitarbeiterin der ARGE bringt nach der Darstellung des Interviewpartners Verständnis für seine Situation auf und stimmt seiner Situationsdeutung zu: „Ja, also tatsächlich, Sie sind nicht vermittelbar“ (728–729). Die eigene Deutung der Situation und die Anerkennung durch die Mitarbeiterin der ARGE leitet den Übergang in die Eingliederungshilfe ein. In der Folgezeit wird der sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet, und es wird ein medizinisches Gutachten zum Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer seelischen Behinderung erstellt. Auf dieser Grundlage wird im Alter von 21 Jahren eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Zwei Jahre später entscheidet sich der Interviewpartner zur Inanspruchnahme des „Ambulant Betreuten Wohnens“ nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 78 SGB IX. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe, bei der der Interviewpartner in der Regel einmal in der Woche von Fachkräften in seiner eigenen Wohnung aufgesucht wird und bei der Gestaltung des Alltags unterstützt wird.
Nach seiner Darstellung haben ihn die Erlebnisse in seiner Kindheit und Jugend so stark belastet, dass er sich zum Zeitpunkt des Interviews nicht mehr in der Lage sieht, einen Schulabschluss oder eine Ausbildung anzustreben und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch frühere Wünsche nach einer dauerhaften Beziehung und der Gründung einer Familie sieht er bedingt durch seine Geschichte nicht als realistisch an. Auf ein stabiles soziales Netzwerk kann er nicht zurückgreifen.
2.3 Erleben und Wahrnehmung von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Erwachsene
In dem Interview werden in der Retrospektive unterschiedliche Sichtweisen auf und im Umgang mit Hilfen deutlich. Seine Erfahrung mit der Kinder- und Jugendhilfe stellt der Interviewpartner als Enttäuschung dar. Die unterschiedlichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich aus seiner Sicht als fortlaufendes Scheitern und eine Steigerung nicht geeigneter und zielführender professioneller sozialpädagogischer und psychiatrischer/medizinischer Interventionen verstehen. Es lässt sich sagen, dass er sich in erster Linie als unverstandener junger Mensch sieht, der zunehmend in seinen Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt wurde und dadurch aus seiner Sicht psychisch schwer verletzt wurde. So resümiert er mit Blick auf seine Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe:
„Das Kind hat keine Ahnung. Das Kind steht unter Angst. Das Kind steht unter Druck. Wo soll es hin? Keine Ahnung. Natürlich weiß das Kind nicht. Dafür sind ja eigentlich Eltern das Leitbild. Gibt keins, also musste ich mich selber großziehen. Also Heime waren in dem Punkt echt nicht hilfreich“ (184–187).
Insbesondere die Bewertung der Mitarbeitenden des Jugendamts beschreibt er als „übergriffig, inkompetent und überfordert“. Er selbst kämpft um Anerkennung und Autonomie gegenüber den Institutionen. Von Mitarbeitenden des Jugendamtes – er bezeichnet diese oftmals als „Beamte“ (433 u. 526) – und anderen Fachkräften fühlt er sich in seiner Entwicklung nicht verstanden. Er bildet Reaktionsweisen heraus, die er in Diagnosen psychischer Erkrankungen darstellt und er deutet immer wieder an, dass er selbst mit körperlicher Gewalt agierte. Er bezeichnet sich und seine Mitbewohner*innen zur Zeit der Heimerziehung als „Heimkinder“ (781) und „Sonderlinge“ (573 u. 577). Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erlebt er als überwiegend abgeschottet von der Außenwelt: „Die allerletzte Einrichtung, das war, das war Knast quasi“ (420). Immer wieder erlebt er – verbunden mit KontrollverlustenFootnote 4 – Exklusionsprozesse in und durch die Kinder- und Jugendhilfe. Auch blockiert sie aus seiner Sicht darüber hinaus, passende Zugänge zu formaler allgemeiner und beruflicher Bildung. Es wird durchweg ein hohes Machtgefälle (Wolf 1999) zwischen dem Interviewpartner auf der einen und dem (gesamten) Hilfesystem auf der anderen Seite deutlich. Er fühlt sich z. T. völlig hilflos und ausgeliefert. Dies wird auch bei der Beendigung der Kinder- und Jugendhilfe im Alter von 16 Jahren deutlich. Er beschreibt ein Gespräch in der Einrichtung, an dem Mitarbeitende der Einrichtung, der Interviewpartner, der zuständige Jugendamtsmitarbeiter und sein Vater teilnahmen; eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung wird in Erwägung gezogen:
„Und das war für mich der Moment, (…) da ist die Welt zusammengebrochen. Da hab’ ich mir gedacht, das das kann nicht wahr sein (…) Tja, (.) also da hab’ ich dann gesagt, das kann nicht wahr sein, der Beamte [Mitarbeiter des Jugendamtes] der hat gesagt, so Schluss, ich mach das nicht mehr mit. Du hast schon so viele Chancen gekriegt, du hast bei uns auch schon so viel rausgedealt. Hab’ ich gesagt, Sie haben nur keinen Bock Papierarbeit zu machen. Ne, es geht einfach nicht mehr. Die werden das nicht zahlen. Sie sind schon durch drei Institutionen durch. Selbst, wenn ich normal wäre, wie sie das immer ausdrücken, können Sie es vergessen. (.) Keine Chance. Und ich stand wirklich da und dachte mir, toll (trinkt), und da meinte er, tja ich kann Sie jetzt nur in die Geschlossene stecken, damit Sie Ihre Ausbildung kriegen. Dann hab’ ich wenigstens mal Ruhe. Das ist die einzige Auswahl, wie Sie Ihre Ausbildung fertigkriegen. Da hab’ ich gesagt, das sehe ich nicht ein“ (523–534).
Er erlebt hier u. a. ein völliges Ausgeliefertsein; er hat Kontroll- und Einflussmöglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebens weitestgehend verloren und versucht, diese zurück zu erlangen: „Da hab’ ich gesagt, das sehe ich nicht ein“ (533–534). Er wird als „unnormal“ kategorisiert und als eine Person, die nicht in das System passt. Einzige Möglichkeit scheint hier aus seiner Sicht für das Hilfesystem eine geschlossene Unterbringung zu sein; der Interviewpartner beschreibt hier auch ein eher hilflos wirkendes und zunehmend ablehnendes Hilfenetzwerk. Die Kinder- und Jugendhilfe wird nach dem Gespräch im Alter von 16 Jahren beendet, und er zieht zu seinem Vater.
Kurz vor seinem 18. Geburtstag versucht er, einen „Rauswurf“ durch den Vater zu verhindern (s. 2.2) und kontaktiert staatliche Unterstützungssysteme, die allesamt ihre Nichtzuständigkeit erklären. Damit ist der Höhepunkt der Enttäuschung erreicht. Er verdeutlicht auch damit, dass er als junger Mensch Hilfe benötigt hätte, diese aber nicht bekommen hat:
„Ja und als ich dann mehr oder minder kurz vorm achtzehnten Geburtstag war, hat er [Vater] dann gesagt, ja ich hab’ zwei Nachrichten, eine gute und eine schlechte. Die erste, alles Gute zum Geburtstag. Ich so, sag mir die schlechte du blöder Idiot. Ja, mein Arbeitgeber hat mir ’ne neue Arbeit gegeben und ja in vier Wochen bist du raus. Ich kann dich da nicht mitnehmen, di/die Firma bezahlt das nicht. Hab’ ich gesagt, du bist doch so ein fetter Lügner, das ist doch so ein Bullshit. Das wär ja vollkommen illegal. […] Ich mir mein Handy geschnappt, am nächsten Tag Anwalt angerufen, Jugendamt angerufen, Polizei angerufen. Polizei war sowieso schon mal da gewesen. […] Ja ne, es tut uns leid, wir können da nix machen, also so lang nix passiert ist. Das eh, Sie müssen das auch verstehen. […] Polizei: Ja offensichtlich können Sie sich selber wehren, wir hatten hier schon mehrere Zu/Vorkommnisse. Keine Hilfe. Jugendamt: Du kannst dich selber wehren, bla bla bla, Maßnahmen gibt es nicht mehr. Tschüss. Staatsanwalt: Ja gut, Sie können auf Unterhalt klagen, Sie können das mit der Wohnung machen, aber das dauert ein halbes Jahr und irgendwo, haben Sie Freunde? Können Sie irgendwo un/unterkommen? (…) Das war es“ (634–648).
Mit dem 18. Geburtstag ist das Leben vorbei: „im Eimer“ – „das war es“ (648). Es folgt eine Zeit der Wohnungslosigkeit. Die vermutlich bedeutsamste Stabilisierung seiner Situation erreicht er durch Eigenaktivität und – im Alter von 20 Jahren – das Verständnis eines Vermieters. Das Leben in der eigenen Wohnung ist die Basis dafür, dass er wieder Vertrauen in die Möglichkeiten einer professionellen Unterstützung findet. Den Zugang zu dem Hilfearrangement der Erwachsenenhilfe, das die Lebenssituation zum Zeitpunkt des Interviews prägt, erfolgt schrittweise. Die Einleitung stellt er zunächst als Eigeninitiative dar; als Abschluss des bisherigen und neuen Versuchs, Vertrauen in Hilfe zu entwickeln:
„Und dann hab’ ich durch Zufall halt ’ne Betreuung in Erwägung gezogen. Ich hab’ gedacht, ich vertrau dem Ganzen nochmal. Und schließe damit auch ab, was mir passiert war. Eigentlich war es nur aus Notwendigkeit, weil ich mir dachte, Mensch die helfen einem“ (694–696).
Diese Verbindung aus Vertrauen, Abschluss mit der Vergangenheit und Anerkennung einer Unterstützungsbedürftigkeit prägt die Sichtweise der neuen Unterstützung der Erwachsenenhilfe. Sie ist in der Darstellung auf eine dauerhafte Stabilisierung der gegenwärtigen Situation ausgerichtet. Gleichzeitig beschreibt er auch hier, dass er zunächst nicht „in das System passt“:
„Erstmal war ich ja bei der ARGE zwei Jahre ohne Betreuung, die haben dann gesagt, ich weiß nicht, was ich mit denen anfangen soll. […] Man fühlt sich ja ausgestoßen, man fühlt sich ja ausgegrenzt und man wurde ja auch teilweise ausgestoßen oder ausgegrenzt. Teilweise. Nicht komplett, ist klar. Und man ist immer noch für sich selbst zum Teil verantwortlich“ (714–721).
Im Weiteren schildert er, dass der Einstieg in die Erwachsenenhilfe durch eine Mitarbeiterin der ARGE angebahnt und durch den sozialpsychiatrischen Dienst eingeleitet wurde:
„Dann war ich bei ’ner Ärztin gelandet, die dann erstmal mich beurteilt hat, die dann festgestellt hat, ja, emotional nicht reifer als ein Dreijähriger und so weiter und so fort. Ist mir auch egal, das war alles nur Formalität“ (734–737).
Es wird ein medizinisches Gutachten zum Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer seelischen Behinderung erstellt, das als „Formalität“ (737) erlebt wird. Medizinische Diagnosen erhalten in dieser Phase eine große Bedeutung. Der Interviewpartner erhält eine rechtliche Betreuung. Etwa zwei Jahre später wird das „Ambulant Betreute Wohnen“ – in Form von Fachleistungsstunden in der eigenen Mietwohnung – begonnen:
„Und mit 23 hab’ ich mir dann ’ne ambulant betreute Wohnung noch zusä/betreute/betreutes Wohnen zusätzlich noch geholt. Weil ich mir gedacht hab, ok, früher wollte ich das eigentlich auch, das ist so das nächste, was ich in Angriff nehmen könnte, weil, ich weiß einfach nicht arbeiten und so weiter, ich fühl mich nicht wohl und so hab’ ich wenigstens auch sozial Kontakt. Ansonsten hatte ich ja nur sozialen Kontakt über das Internet. Groß Leute hier gesucht hab’ ich auch nicht“ (772–777).
Er erlebt sich hier – anders als in der Kinder- und Jugendhilfe – als handelnde Person. Auch betont er hier die Bedeutung sozialer Netzwerke. Er beschreibt die Hilfe des Ambulant Betreuten Wohnens mit einem Vergleich zu einer stark idealisierten Familienbeziehung:
„Das ist mehr oder weniger wie Papa und Mama, die am Wochenende oder unter der Woche halt mal vorbeikommen, wenn man anruft, einfach das ’ne Person da ist“ (801–803).
Er beschreibt die Mitarbeiter*innen „wie quasi Ersatzeltern. Nur mit dem Unterschied, Klausel keine Privatbesuche möglich, Klausel: keine Umarmung, kein Körperkontakt“ (824–825). Es wird deutlich, dass der Interviewpartner zum einen den Wunsch einer (nicht erfüllten) Familie hat und zum anderen durch das Ambulant Betreute Wohnen zumindest über vereinzelt professionelle soziale Netzwerkbeziehungen verfügt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Interviewpartner die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter völlig verschieden – als völlig unterschiedliche Systeme – wahrnimmt. Mehrfach stellt er heraus, dass die gegenwärtige Situation als Folge der Erlebnisse als „Heimmensch“ (871) angesehen wird. Insgesamt nimmt der Interviewpartner sich in der Rückschau als durch die Hilfe dauerhaft geschädigt wahr. Chancen hinsichtlich des Aufbaus von sozialen Beziehungen, der Gründung einer Familie, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und speziell der Erwerbsarbeit sind aus seiner Sicht – wie oben beschrieben – zum Zeitpunkt des Interviews verschlossen.
3 Schlussfolgerungen für die Betrachtung von Übergängen von der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter
Aus der Rekonstruktion der Lebensgeschichte lassen sich aus dem Einzelfall heraus einige Themen erkennen, die zum einen die Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe der Erwachsenenhilfe im Allgemeinen zum anderen das Erleben des Übergangs im Besonderen betreffen (können). Gleichzeitig werden aus Sicht des Interviewpartners Fragen an sozialpädagogische Interventionen deutlich. Auch gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte an aktuelle Diskussionen und Diskurse, z. B. rund um Abbrüche in Fremdunterbringungen (Tornow et al. 2012; Wolf 2021), Folgen Sozialer Hilfen (Weinbach et al. 2017), Kategorisierungen (Molnar et al. 2021), Machtprozesse (Wolf 1999), Praktiken der Ein- und Ausschließung (Kommission Sozialpädagogik 2015), etc.
Interessant wären sicherlich hier auch Interviews mit weiteren Beteiligten des Hilfeverlaufs des jungen Menschen. Im Folgenden werden anhand von vier Themenbereichen mögliche Schlussfolgerungen für die Betrachtung von Übergängen von der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter diskutiert.
3.1 Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Hilfen
Das Interview wirft die Frage auf, was als Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe in das System der Eingliederungshilfe der Erwachsenenhilfe verstanden werden kann. Es fand weder ein intendierter noch ein bruchloser Übergang statt. Möglichkeiten der Eingliederungshilfe im Erwachsenenalter und/oder Übergangsbegleitungen werden in der Darstellung des Interviewpartners bei der Erklärung der Nichtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nicht thematisiert. Aus der Darstellung lässt sich rekonstruieren, dass ein möglicher Leistungsanspruch bei den angegangenen Stellen zunächst nicht gesehen bzw. geprüft wurde. Die Voraussetzung für die Bestellung einer rechtlichen Betreuung ist unter anderem die Feststellung einer psychischen Erkrankung oder Behinderung; für die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe muss eine wesentliche Behinderung vorliegen. Für den dauerhaften Bezug von Grundsicherung ist die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit notwendig. Der Interviewpartner stellt eine Kausalität zwischen den Erfahrungen mit Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe und der Bestellung einer rechtlichen Betreuung sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe dar: Sie sind notwendig, um die Folgen der gescheiterten Hilfen zur Entwicklung einer selbstständigen Persönlichkeit im Kindes- und Jugendalter zu bewältigen. Er sieht für sich eine Stabilisierung seiner Lebenssituation aber keine Perspektiven, die für Gleichaltrige prägend sind.
Mit dieser Selbsteinschätzung, mit einem fehlenden sozialen Netzwerk und den institutionell verfestigten Fremdzuschreibungen gehen weitreichende Ausschlüsse von den Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe einher. Sie stehen in Spannung zu den oben genannten Zielsetzungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Es stellt sich daher auch über das Erleben des Interviewpartners hinaus die Frage, welche Perspektiven für das eigene Leben sich für junge Menschen im Übergang in die Eingliederungshilfe für Erwachsene mit der Inanspruchnahme der Hilfen verbinden.
3.2 Zeithorizonte und Perspektiven der Hilfe
Die beiden Hilfesysteme haben in der Darstellung des Interviewpartners einen unterschiedlichen Zeit- und damit verbundenen Zielhorizont. Die Kinder- und Jugendhilfe stellt sich im Erleben des Interviewpartners als eine Hilfe dar, die stark auf die Zukunft gerichtet ist. Es geht um die Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit, das Erreichen von Schulabschlüssen und den Übergang in Ausbildung und Beruf. Die Ziele werden dabei von dem Interviewpartner nicht in Frage gestellt, die Maßnahmen werden hingegen als ungeeignet angesehen. Sie führen laut des Interviewpartners in der Folge zu Belastungen, die sich in gewaltförmigem Verhalten und sich verfestigenden psychischen Erkrankungen ausdrücken. Durch fortwährende Enttäuschungen geht das Vertrauen in die professionelle Hilfe zunehmend verloren und es wird auch wahrgenommen, dass die involvierten Stellen und Personen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Ein großes Machtdifferenzial zwischen jungen Menschen und Fachkräften bis hin zu Ohnmachtserfahrungen und Nichterleben von Partizipation werden in dem Interview deutlich.
Die rechtliche Betreuung und die Eingliederungshilfe verbinden sich für den Interviewpartner nicht mit Zielen, die auf die Zukunft gerichtet sind. Sie sind auf die Gegenwart bezogen. Es wird zum Zeitpunkt des Interviews angenommen, dass sich die Lebenssituation nicht mehr ändert. Die Hilfen zielen auf die Aufrechterhaltung eines Alltags, der durch materielle Grundsicherung und regelmäßige Kontakte zu professionellen Unterstützer*innen geprägt ist. Vor allem hinsichtlich des Ambulant Betreuten Wohnens der Erwachsenenhilfe steht der Ersatz für fehlende familiäre und insgesamt soziale Kontakte im Mittelpunkt seiner Erwartungen. Die Hilfen zur Erziehung beziehen sich ihrem Auftrag nach auf die Entwicklung von jungen Menschen und sind eindeutig pädagogisch orientiert. Die rechtliche Betreuung zielt auf die Möglichkeit der Vertretung als Rechtsperson durch eine unterstützende Entscheidungsfindung. Die Hilfen zum selbstständigen Wohnen im Rahmen Eingliederungshilfe fügen sich in ein Netzwerk psychosozialer Hilfen ein und haben Schwierigkeiten, sich im Verhältnis und in Abgrenzung zu medizinischen und therapeutischen Leistungen zu profilieren. Koenig (2021) kennzeichnet die Tätigkeit im Titel eines Beitrags als „absichtsvoll absichtslos“.
3.3 Ort der Hilfe
In den wahrgenommenen Hilfen spielt der Ort der Hilfe eine jeweils unterschiedliche Rolle. Die Erzählung über den Beginn der Hilfe im Kindesalter setzt mit der Herausnahme aus der Familie ein, wenngleich die Hilfen in der Familie bereits früher eingesetzt haben. Im weiteren Verlauf haben sowohl die Einrichtungen als auch das Elternhaus eine häufig sehr spannungsreiche Bedeutung. Vor allem der Vater des Interviewpartners wird als Ursache der familiären Probleme angesehen, zugleich spielt er eine bedeutende Rolle als Schutz vor dem Jugendamt und den professionellen Hilfen. Das Leben in den Einrichtungen wird immer wieder aufs Neue als Zuspitzung erfahren und in der Rückschau als negativ bewertet. Meuth (2021, S. 437) bezeichnet das Leben in Einrichtungen als „Wohnen in wohlfahrtstaatlichen Arrangements“. Die Ausgestaltung des Wohnens folgt hier den Zielen der Hilfen und weist eine Regelungsdichte auf, die für den Lebensbereich Wohnen untypisch ist. Die Stabilisierung seiner Situation im Erwachsenenalter hängt in der Wahrnehmung des Interviewpartners mit dem Finden und Wohnen in einer eigenen Wohnung zusammen. Die eigene Wohnung ist eine zentrale Ressource und ein Schutzraum; diese wird zum Ort der Inanspruchnahme von sozialen Hilfen. Die Kompetenz zum Wohnen in einer eigenen Wohnung wurde bei dem Interviewpartner gerade nicht durch eine systematische pädagogische Bemühung zur Verselbständigung erreicht. Vielmehr ist es so, dass die eigene Wohnung zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme zur Hilfe wird.
Durch das Interview wird die auch in der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen virulente Frage aufgeworfen, ob Menschen Wohnen in stationären Settings lernen können und müssen (Meuth 2018, S. 21). Die Interviewergebnisse sprechen dafür, den vor allem in der Wohnungslosenhilfe diskutierten Ansatz des „Housing First“ (Busch-Geertsma 2014) zur Sicherung der eigenen Wohnung und damit dem privaten Wohnen als Ausgangspunkt der Inanspruchnahme von Hilfen eine zentrale Bedeutung für die Übergänge in das Erwachsenalter zuzumessen.
3.4 Individuelle Planung von Hilfen
In beiden Hilfesystemen stellt die Bewilligung und Planung der Hilfen durch den öffentlichen Leistungsträger eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen dar. In der Erinnerung des Interviewpartners werden die regelmäßigen Hilfeplangespräche im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als große Belastung erlebt. Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes nehmen in der Hilfeplanung eine umfassende Steuerungsverantwortung für die Hilfen und die Veränderungen im Hilfearrangement wahr. Der Interviewpartner fühlt sich in den Hilfeplangesprächen unverstanden und erlebt eine zunehmende Einengung seiner Handlungsspielräume. Er nimmt als Kind und als Jugendlicher teil, der auf die Unterstützung von Erwachsenen angewiesen ist und darüber enttäuscht ist, dass die Beteiligten vor allem in kritischen Situationen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, ihn – aus seiner Perspektive – nicht verstehen und täuschen. In der Eingliederungshilfe stellen sich die Gesamtplangespräche nach § 117ff. SGB IX in der Wahrnehmung des Interviewpartners eher als administrativer Akt und Hürde dar. Das Verfahren ist für die Bewilligung von Leistungen notwendig, für die Hilfeleistung jedoch nicht prägend. Er sieht es daher als Erfolg an, dass die Gespräche nicht mit ihm, sondern stellvertretend über ihn geführt werden. Die Gesamtplanung bezieht sich lediglich auf die Leistung des Ambulant Betreuten Wohnens. Der rechtliche Betreuer ist in das Verfahren eingebunden; die rechtliche Betreuung und andere Leistungen sind jedoch nicht Gegenstand der Gesamtplanung. Durch die Gesamtplanung wird also im Unterschied zur Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe keine Gesamtverantwortung für das Hilfearrangement wahrgenommen. Die Ergebnisse des Interviews sind hinsichtlich der Annahmen der Ermöglichung von Partizipation in der individuellen Planung von Hilfen irritierend. Die Wahrnehmung von jungen Menschen von Verfahren der Hilfe- und Gesamtplanung und zukünftig auch der Übergangsplanung nach § 36b SGB VIII lassen einen Beitrag für die inklusive und partizipative Weiterentwicklung solcher Verfahren erwarten.
4 Fazit
Das dargestellte Interview unterstreicht die Bedeutung der Betrachtung von Übergängen aus der Heimerziehung im Allgemeinen und von Übergängen von der Kinder- und Jugendhilfe in Formen der Erwachsenenhilfe im Besonderen. Es wurden u. a. zwei Systeme mit unterschiedlichen Logiken deutlich, die sich auseinanderentwickelt haben. In diesem Interview sind keine Schnittmengen der Hilfesysteme zu erkennen; vielmehr bewegt sich der junge Mensch in dem aufgezeigten Spannungsfeld zwischen Kinder- und Jugendhilfe auf der einen und Eingliederungshilfe für Erwachsene auf der anderen Seite. Die Bedeutung des Übergangs aus der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe für Erwachsene muss in Politik, Forschung und Praxis mehr Beachtung finden; die Wichtigkeit und die Bedeutsamkeit einer inklusiven Weiterentwicklung im Rahmen der SGB-VIII-Reform – inklusive der Bedeutung von Übergängen und einer Zusammenarbeit bei Zuständigkeitsübergang – wird durch die Aussagen des jungen Mannes unterstrichen. Hierbei geht es nicht um eine lebenslange Hilfegeschichte oder Institutionalisierung, sondern darum, Bedarfe, Bedürfnisse, Wünsche von jungen Menschen ernst zu nehmen und Unterstützung anzubieten, wenn Unterstützung notwendig ist mit dem Ziel einer vollständigen und gleichberechtigen Teilhabe aller Menschen – egal, ob mit oder ohne Behinderung.
Notes
Im Beitrag wird sich an der sozialrechtlichen Unterscheidung in § 2 SGB IX orientiert, nach denen Beeinträchtigungen in Wechselwirkungen mit einstellungs- und behinderungsbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Die Feststellung einer Behinderung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme spezifischer sozialrechtliche Leistungen.
In den Interviews wurde sich auf das gegenseitige „Du“ verständigt.
Zitate aus dem Interview werden hier und im Folgenden durch die Zeilennummer im Transkript gekennzeichnet. Das Transkript befindet sich bei den Autoren.
Hierbei geht es nicht um klinische Diagnosen zur Kontrollüberzeugung, sondern um die Analyse des Erlebens von Kontroll- und Einflussmöglichkeiten in den Lebensphasen (vgl. Reimer und Wolf 2008).
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Rohrmann, A., Theile, M. Inklusive Übergangsgestaltung?!. Soz Passagen 14, 373–388 (2022). https://doi.org/10.1007/s12592-022-00432-6
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Schlüsselwörter
- Stationäre Kinder- und Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe
- Übergänge
- Inklusionsorientierte Unterstützung
- Hilfeplanung
Keywords
- Residential child and youth care
- Supported living in adulthood
- Transitions
- Inclusive support services
- Support planning