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Islamistischer Terrorismus: Die konstruierte Bedrohung

Islamist Terrorism: A Constructed Threat

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Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Die in der Analyse untersuchte Hypothese ist, dass die Wahrnehmung der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus sozial konstruiert ist. Der islamistische Terrorismus stellt tatsächlich eine weitaus geringere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, als dies der öffentliche Diskurs – die staatlichen Reaktionen und die mediale Repräsentation – vermuten lässt. Das Bedrohungspotenzial – die Gefährlichkeit, die mit einem sozialen Akteur verbunden wird – ist eine psychologische Kategorie, die im öffentlichen Diskurs mit der öffentlichen Wahrnehmung terroristischer Gewalt korreliert. Der Fokus des Textes liegt daher auf der perzeptiven Dimension terroristischer Bedrohung; ein Aspekt, der bislang zu wenig, wenn überhaupt, berücksichtigt wurde.

Abstract

The hypothesis of this text is that the perception of the threat posed by Islamist terrorism is socially constructed. Islamist terrorism actually represents a much smaller threat to public security than public discourse (state reactions and media representation) suggests. I argue that the potential of threat (i. e. the danger associated with a social actor) is a psychological category, which correlates with the public perception of terrorist violence. It benefits from the social construction of the mind-sets of terrorist organisations and their (potential) supporters. In particular, the focus lies on the perceptual dimension of terrorist threat, which has received little consideration so far.

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Abb. 1

Notes

  1. Nicht weniger falsch übrigens wie der Facebook-Beitrag des Europaabgeordneten der Christlich-Sozialen Union (CSU), Albert Deß: „[A]lle Terroristen sind Moslems“ (Wittl 2016). Die Geschichte des modernen Terrorismus ist vor allem eine Geschichte nationaler terroristischer Bewegungen (Bock 2009, S. 24–39); das zeigt in Deutschland der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) oder die sächsische Bürgerwehr FTL360. Aber auch der islamistische Terrorismus, der ohnehin keine terroristische Sonderform, sondern eine Unterform terroristischer Gewalt ist (Bock und Zan 2016, S. 119–20), ist kein Orbanscher Migrationsterrorismus. Die islamistischen Anschläge von Madrid 2004, London 2005 wie auch Paris 2015 und Brüssel 2016 wurden fast ausschließlich von BürgerInnen der Staaten verübt, gegen die sich die Anschläge richteten (Bock 2009, S. 72–73; Bock und Zan 2016, S. 126).

  2. Wie eine Langzeitstudie des Forschungsinstituts Media Tenor zeigt, zeichnen mehr als drei Viertel aller analysierten Berichte deutscher Medien über Islam, MuslimInnen und deren Organisationen ein negatives Bild (Kolmer 2016). Für die Studie wurden im Zeitraum von Dezember 2013 bis November 2016 mehr als 800.000 Berichte in 19 deutschen TV-, Radio- und Printmedien ausgewertet. In der medialen Darstellung sind islamistische Täter und Anschläge, im Vergleich zum friedlichen Islam und friedlichen MuslimInnen, überrepräsentiert. Was der Islamfeindlichkeit in der Bevölkerung weiter Nahrung liefert und dem Rechtspopulismus in die Hände spielt (Hafez 2017).

  3. Eine von der Konstruktion terroristischer Bedrohung unabhängige Frage ist die nach dem wirksamsten Mittel im Kampf gegen den Terrorismus. Hier habe ich bereits in zahlreichen früheren Publikationen argumentiert, dass der Einsatz militärischer (oder gewaltsamer) Mittel tendenziell kontraproduktiv ist. Und zwar unabhängig von der Motivation der jeweiligen terroristischen Gruppierungen (Bock und Zan 2016; Bock 2010; 2007; 2009, S. 56–68).

  4. Diese Lücke zeigt sich beispielhaft an der quantitativ angelegten Langzeitstudie Deutsche Zustände von Heitmeyer (2012), in der lediglich eine Korrelation und keine Kausalität zwischen antimuslimischen Einstellungen und islamistischer Bedrohung nachgewiesen wurde. Zudem wurden antimuslimische Äußerungen als zwar signifikante, aber irrationale Größe aufgefasst; muslimische BürgerInnen waren aus der Studie ausgeschlossen. Ich verdanke diesen wichtigen Hinweis Iman Attia (2013).

  5. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Pew zufolge, fürchtet mindestens die Hälfte der Befragten in 8 von 10 Ländern, dass der Flüchtlingszuzug das Risiko terroristischer Attacken in ihrem Land erhöhen wird (Wike et al. 2016). Spitzenreiter ist Ungarn mit 76 %, gefolgt von Polen (71 %) sowie Deutschland und den Niederlanden (je 61 %).

  6. Die Wahrscheinlichkeit im Straßenverkehr zu sterben oder Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden ist tatsächlich um ein Vielfaches höher als das Risiko, einem islamistisch-terroristischen Anschlag zum Opfer zu fallen (Welty 2016). Laut kriminalstatistischer Auswertung sind allein 2015 in Deutschland 127.457 Personen (zu 81,8 % Frauen) durch ihren Partner oder Ex-Partner zu Schaden gekommen; gezählt wurden Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung oder Stalking (von Bullion 2016).

  7. Die Erklärung für die Verwendung von mind-sets zur kognitiven Entlastung liegt in unserer „eingeschränkten Rationalität“ (Simon 1959; 1957; March 1978; Jones 1999), also in den kognitiven Beschränkungen komplexe Informationen zu verarbeiten und Entscheidungen (gerade unter Unsicherheit) zu treffen (Stein 2013, S. 11, 13).

  8. Das ist sicherlich eine irritierende Aussage, gerade vor dem Hintergrund der Opferzahlen von Gruppierungen wie IS/Daesh, Boko Haram oder al-Shabaab. 2014 haben allein diese drei Gruppierungen 13.738 Menschen vor allem im Irak, in Syrien, Nigeria und Somalia getötet (Institute for Economics & Peace 2015, S. 4, 44). Gleichzeitig reichen diese Opferzahlen nicht an die Opferzahlen heran, die staatliche Gewaltanwendung zur Folge hat. Die Studie Mortality in Iraq Associated with the 2003–2011 War and Occupation von Amy Hagopian et al. (2013) zeigt, dass mindestens 405.000 irakische BürgerInnen zwischen 2003 und Mitte 2011 durch direkte oder indirekte Kriegshandlungen getötet wurden (Hagopian et al. 2013, S. 7, 9, 15). Und die Studie Body Count Casualty Figures after 10 Years of the „War on Terror“ kommt gar zu dem Ergebnis, „that the war [on terror] has, directly or indirectly, killed around 1 million people in Iraq, 220,000 in Afghanistan and 80,000 in Pakistan, i.e. a total of around 1.3 million. Not included in this figure are further war zones such as Yemen“ (International Physicians for the Prevention of Nuclear War et al. 2015, S. 15). Anders formuliert: Selbst in Regionen, die am stärksten unter islamistischen Terrorismus zu leiden haben, ist das Risiko durch nicht-terroristische Gewalt zu Schaden zu kommen deutlich höher.

  9. Mit Terrorismus konfrontiert greifen selbst liberale Rechtsstaaten (wie die USA, Frankreich, Großbritannien oder Israel) zum Mittel der Folter (Bock 2011).

  10. Das zeigt gerade das Beispiel Deutschland, wo es auch vor dem Selbstmordanschlag von Ansbach im Juli 2016 eine konstant hohe öffentliche Bedrohungsperzeption durch islamistischen Terrorismus gab.

  11. Darüber hinaus soll sich der Staat durch die gewaltsame Gegenreaktion in der Wahrnehmung potenzieller UnterstützerInnen selbst ins Unrecht setzen und so zum Helfershelfer der TerroristInnen werden (Bock 2009, S. 58).

  12. Zu denken ist hier beispielsweise „an die so genannte TripIe A, eine rechtsterroristische Vereinigung im Argentinien der 1970er Jahre, die Gewerkschafter in Vororten von Buenos Aires aus ihren Häusern zerrte und auf nahe gelegenen Plätzen mit Bomben buchstäblich in die Luft jagte“ (Waldmann 1998, S. 14). Wenn der IS/Daesh heute seine Hinrichtungen über YouTube verbreitet, dann ist das weder eine neue, noch eine spezielle islamistische, sondern nur die moderne Fortsetzung einer erprobten Praxis.

  13. Dennoch haben die USA bis heute mehr als 1,7 Bil. US-$ für den Kampf gegen den Terrorismus ausgegeben (Amadeo 2016).

  14. Umgekehrt wäre hier grundsätzlich zu fragen: Welchen Unterschied macht es denn (z. B. für die Einschätzung einer Gefahrensituation), ob man durch terroristische oder nicht-terroristische Gewalt zu Schaden kommt?

  15. Das Bundesinnenministerium rechnet aktuell etwa 1600 Personen zur islamistisch-terroristischen Szene; darunter sind etwa 586 GefährderInnen, denen die Polizei Terroranschläge oder andere schwere politisch motivierte Gewalttaten grundsätzlich zutraut (Welt.de 2017); ohne dass es dafür konkrete Hinweise gäbe, die eine Festnahme als Verdächtiger, als Verdächtigte erlauben würden.

  16. Salienz meint hier, dass ein Reiz aufgrund seiner Auffälligkeit leichter memoriert (McArthur und Ginsberg 1981) und einfacher als Referenz (Jervis 1985, S. 22–23) zur Bewertung und Einordnung neuer Informationen verwendet wird.

  17. Und zugleich entspricht der Anschlag dem medialen Bild von Islam und MuslimInnen (Kolmer 2016) und trägt damit wesentlich zur Reproduktion der spezifischen negativen mind-sets zu Islam und MuslimInnen bei (Hafez 2017).

  18. Diese Forderung haben sich auch Trump (Lind 2015), Orban (Stuttgarter Nachrichten 2015) und Polens Ministerpräsidentin Ewa Kopacz zu eigen gemacht (Welt.de 2015).

  19. Ähnlich erging es dem italienischen Mathematikprofessor Guido Menzio in einem Inlandsflug in den USA und einem Jogger in Hamburg: Aufgrund seines Aussehens (dunklere Haut und schwarze Haare) war Menzio für seine Nachbarin im Flugzeug verdächtig; dass er dann noch scheinbar arabische Zeichen (tatsächlich waren es mathematische Formel) malte, genügte der Frau, um Terrorismusalarm auszulösen (Rampell 2016). In Hamburg war einem Passanten die Gewichtsweste des Joggers so verdächtig, dass er einen terroristischen Hintergrund vermutete und einen Großeinsatz der Polizei auslöste (FAZ 2016b).

  20. Wir greifen auf kognitive Heuristiken – wie der Verfügbarkeit oder Repräsentativität von Informationen – zurück „to simplify complexity and manage uncertainty, handle information, make inferences, and generate threat perceptions“ (Stein 2013, S. 13–14; Tversky und Kahneman 1974).

  21. Der Mann sollte sich später der Polizei stellen und die eigentliche Motivation für den Chemikalieneinkauf verraten – die Herstellung von Drogen (FAZ 2016a). Eine alternative Erklärung, die den BaumarktmitarbeiterInnen offensichtlich nicht in den Sinn kam; zumindest nicht als überzeugende Alternative.

  22. Kaum, dass das Verbrechen von Omar Mateen und sein Bekenntnis zum IS/Daesh öffentlich wurden, reklamierte der IS/Daesh die Verantwortung für die Bluttat von Orlando für sich (Blaschke 2016). Diese rückwirkende Autorisierung ist nur konsequent, erhöht sie doch das Bedrohungspotenzial des IS/Daesh und die Bedrohungsperzeption eines islamistischen Terrorismus.

  23. Ohne hier eine Einordnung oder Bewertung des blutigen Angriffs eines 17-jährigen Afghanen auf mehrere Reisende in einem Zug bei Würzburg am 18. Juli 2016 vorzunehmen, bei dem 5 Personen zum Teil schwer verletzt wurden und ein islamistischer Hintergrund zumindest nicht unwahrscheinlich scheint (Süddeutsche Zeitung Online 2016c), möchte ich nur auf die Schwierigkeit hinweisen, trennscharf zwischen einem politisch motivierten und einem psychisch gestörten (Einzel‑)Täter zu unterscheiden. In einem Interview hat Jens Hoffmann, Leiter des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement, darauf hingewiesen, dass man eben nicht einfach sagen könne, was zuerst da gewesen sei: „[D]er Gedanke, ich will ein Terrorist sein oder ich will meinen Frust loswerden“ (Sadigh 2016). Dass die Radikalisierung von EinzeltäterInnen oftmals eher mit Aggression und weniger mit Religion oder Ideologie zu tun hat, haben Nils Böckler, Jens Hoffmann, und Andreas Zick (2015) am Beispiel des zweifach tödlichen Angriffs eines 21-jährigen Kosovo-Albaners auf US-Soldaten in Frankfurt am Main im März 2011 gezeigt. Der ideologische respektive religiöse Überbau der Radikalisierung sei oftmals zufällig oder durch die jeweilige Sozialisierung zu erklären. Was der Angriff vom 18. Juni 2016 aber einmal mehr zeigt, ist die Funktionsweise von mind-sets: Die Einordnung einer selbstgemalten IS-Flagge, die bei dem Jugendlichen gefunden wurde, als Beleg seiner religiösen Radikalisierung, ist die am einfachsten verfügbare und damit überzeugendste Interpretation (Spiegel Online 2016d). Der Fund einer handgemalten Deutschlandflagge hätte ihn in der öffentlichen Wahrnehmung vermutlich nicht ebenso umstandslos zu einem nationalistischen Täter gemacht. Auch zeigt der Fall des 26-jährigen Deutschen, der im Februar diesen Jahres im niedersächsischen Northeim festgenommen wurde, wie fließend die Grenzen zwischen politischem und religiösem Extremismus sind: Der Verdächtige, der einen Anschlag auf PolizistInnen und SoldatInnen geplant haben soll, wird heute der islamistischen Szene zugerechnet; bis mindestens 2013 soll er aber dem rechtsextremen Milieu angehört haben (Diehl 2017).

  24. Für das Jahr 2016 haben die Bundesländer insgesamt 2545 Straftaten gegen Flüchtlinge und 988 Angriffe auf Asylunterkünfte registriert. Dabei wurden in keinem Bundesland Flüchtlinge häufiger Opfer von rechten Übergriffen als in Bayern: Durchschnittlich wurde hier mindestens ein Flüchtling pro Tag angegriffen (Schmidt 2017).

  25. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Ergebnis meiner Überblicksstudie, die die Verwendung des Begriffs Gefährder in den deutschen Leitmedien von Dezember 2016 bis Februar 2017 untersucht hat: GefährderInnen werden überwiegend als muslimisch oder islamisch dargestellt – und damit de facto als fremd konnotiert. Wie die Studie Deutschland postimigrantisch I zeigt, werden „[m]uslimisch und deutsch […] überwiegend als Gegenkategorien wahrgenommen und Musliminnen und Muslime somit aus dem ‚deutschen Wir‘ herausdefiniert“ (Foroutan et al. 2014, S. 7, 32) Eine Ausnahme stellt hier der Gastbeitrag von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, in der Jungen Welt. Jelpe, die noch von 548 als islamistische GefährderInnen eingestuften Personen ausgeht, weist daraufhin, dass 224 von ihnen keine deutsche Staatsangehörigkeit hätten – also die Mehrheit der GefährderInnen Deutsche sind (Jelpke 2017).

  26. Hier können mind-sets und images – auch im Zusammenhang mit weiteren Ansätzen der Kognitionsforschung, wie die Arbeiten von Daniel J. Simons und Christopher F. Chabris (1999) zur Unaufmerksamkeitsblindheit – eine Erklärung anbieten, warum der Rechtsterrorismus so wenig Beachtung findet. Denn wenn die Gefahrenperzeption mit den sozial etablierten mind-sets über MuslimInnen und den Islam korreliert, dann führt das Phänomen der kognitiven Konsistenz dazu, dass diese Korrelation gerade nicht infrage gestellt wird: „Consistency can largely be understood in terms of the strong tendency for people to see what they expect to see and to assimilate incoming information to pre-existing images“ (Jervis 1976, S. 117; Lebow 1984, S. 102; Heuer 1999, S. 7–13).

  27. Dies kann als Beleg für die Erklärungskraft der Theorie der kognitiven Dissonanz (Festinger 1957; 2012) und den Einfluss sogenannter „belief systems“ (Jervis 2006) oder Überzeugungen gelten.

  28. Philip Tetlock identifiziert sieben Kategorien an defensiven Kognitionen, mit denen falsche Vorannahmen über die soziale Realität verteidigt, abgeschirmt und letztlich immunisiert werden (Tetlock 2005, S. 129–137). Ein Phänomen, das auch als „selective exposure“ (Wason 1968; Hart et al. 2009) oder als Bestätigungsfehler (confirmation bias) bezeichnet wird, d. h. Informationen werden so ausgewählt, gesucht und interpretiert, dass diese die eigenen Erwartungen bestätigen und erfüllen.

  29. Laut einer vertraulichen Lageübersicht des Bundeskriminalamts (BKA) über die Kriminalität von ZuwanderInnen für das Jahr 2015 wurden 208.344 Straftaten von ZuwanderInnen begangen. Bei zwei Dritteln der gezählten Delikte handelt es sich um Fälschungsdelikte und Diebstahl, worunter wiederum Schwarzfahren mit 28.712 Fällen verzeichnet wurde. Wie es in dem Bericht weiter heißt, stehe die gestiegene Zahl der Geflüchteten und die Zunahme von Straftaten in keiner Relation: „Der signifikante Anstieg der Asylsuchenden-Zahlen spiegelte sich nicht in der Kriminalitätsentwicklung wider […]. Die weit überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden begeht keine Straftaten“ (Kampf 2016).

  30. Das zeigt sich auch daran, dass die Ablehnung von MuslimInnen auch dort verbreitet ist, wo kaum MuslimInnen leben (Bertelsmann Stiftung 2015, S. 7).

  31. Dazu gehören Ereignisse, wie der Terrorismusverdacht gegen zwei (muslimische) Asylbewerber aus Bayern, der sich später als unbegründet herausstellen sollte (Bendixen 2016). Oder der Vorfall in Grafing bei München, wo der Messerangriff eines Mannes auf PassantInnen nur Minuten nach Bekanntwerden mit Islamismus in Verbindung gebracht wird (Blum et al. 2016; Spiegel Online 2016a).

  32. Etwa wenn Unionsfraktionschef Volker Kauder eine staatliche Kontrolle von Moscheen fordert (Zeit Online 2016b) – die aus Sorge vor islamistischen Tendenzen aktuell bereits bei 90 Moscheegemeinden in Deutschland praktiziert wird (Süddeutsche Zeitung Online 2016a).

  33. So hat die AfD ihre Anti-Islam-Rhetorik auch im Parteiprogramm fixiert. Laut Grundsatzprogramm gehört der Islam „nicht zu Deutschland“, Minarette, der Muezzinruf und jegliche Vollverschleierung sollen verboten werden (Zeit Online 2016c).

  34. Diesen Hinweis verdanke ich Ozan Keskinkilic.

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Bock, A.M. Islamistischer Terrorismus: Die konstruierte Bedrohung. Z Außen Sicherheitspolit 10, 245–265 (2017). https://doi.org/10.1007/s12399-017-0636-y

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